Straßenverkehrsamt
Beschreibung
Das Landratsamt ist als untere Straßenverkehrsbehörde für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zuständig. Es entscheidet, wo und welche Verkehrszeichen (Signalanlagen, Fußgängerüberwege, Durchfahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Wegweiser, Parkverbote usw.) anzubringen sind.
Außerdem entscheidet es über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen wie z. B. vom Sonntagsfahrverbot, von der Ferienreiseverordnung, genehmigt Großraum- und Schwertransporte, erteilt Parkberechtigungen für Schwerbehinderte und entscheidet über Anträge auf Genehmigung von Veranstaltungen und von Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken.
Weiter obliegt ihm die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen sowie die Abwicklung sämtlicher Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, einschließlich des Fahrpersonalrechts.
Darüber hinaus obliegt ihm der Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes (Erteilung von Güterkraftverkehrserlaubnissen, EU-Lizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr).
Zum Straßenverkehrsamt gehören auch die Führerscheinstelle, die KFZ-Zulassungsstelle sowie die zentrale Bußgeldstelle.
Parkplatz
Beim Landratsamtsgebäude, in der Tiefgarage des benachbarten Rathauses (gebührenpflichtig), auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Gebäude B in Richtung Handelshof oder auf dem öffentlichen Parkplatz Wertwiesen (bei der Kocherbrücke).
Anfahrtsbeschreibung
Anfahrt von Norden über BAB A 81 Würzburg-Heilbronn, Autobahnausfahrt Tauberbischofsheim. Von dort auf der B 290 nach Bad Mergentheim, dann über B 19 in Richtung Künzelsau. Anfahrt über die BAB A 6 Heilbronn-Nürnberg, Ausfahrt Kupferzell, dann auf der B 19 nach Künzelsau. Das Landratsamtsgebäude liegt an der Kreuzung Stuttgarter Straße (B 19) / Stettenstraße / Konsul-Uebele-Straße (Alleekreuzung).
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
- Elektrokleinstfahrzeuge
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Vorübergehendes Haltverbot einrichten