Barrierefreiheit
Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind die Grundpfeiler einer professionellen Website. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Das übergeordnete Ziel ist es, sämtliche Inhalte allen Menschen bestmöglich zugänglich zu machen. Dabei verstehen wir die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.
Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Künzelsau ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.kuenzelsau.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dateien: Die PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren Stück für Stück abzubauen
- Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
- Die eingebaute Infografik unter Wer wir sind verweist auf externe Inhalte, die unter Umständen nicht barrierefrei sind.
- Bildergalerien: Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
- Nicht-Text-Kontrast (Kontrastverhältnis der Bedienelemente auf der Startseite auf der Karussellfolie ist nicht hoch genug)
- Das Karusell am Seitenbeginn kann nicht angehalten werden
- Blöcke können nicht übersprungen werden (Sprunglink funktioniert nicht richtig)
- Der Seitentitel der Seite mit den Suchergebnissen ist leer. Bei allen Seitentiteln fehlt die allgemeine Bezeichnung der Webseite.
- Die Fokus-Reihenfolge ist nicht korrekt.
- Der Fokus ist nicht bei allen Elementen sichtbar.
- Das Video in Deutscher Gebärdensprache und die Infos in Leichter Sprache sind nicht vollständig.
Da die Webseite der Stadtverwaltung Künzelsau neu gemacht wird, werden die vorgenannten Punkte erst mit dem Relaunch überarbeitet. Der Relaunch ist für Januar 2027 geplant.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 04.02.2026 überarbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:
Stadtverwaltung Künzelsau
Öffentlichkeitsarbeit
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
info@kuenzelsau.de
07940/129-0
Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 123 39375 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.deWebseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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