Stadterneuerung
Sanierungsgebiet „Stadteingang“
Im Februar 2021 konnte sich die Stadtverwaltung Künzelsau über die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einer Förderzusage über 900.000 Euro freuen. Zusammen mit den Eigenmitteln der Stadt stehen zunächst 1,5 Millionen Euro für Planungen und die Umgestaltung von Straßen, Plätzen sowie öffentlichen Flächen innerhalb des Sanierungsgebietes zur Verfügung. Auch die Modernisierung und Schaffung von Wohnraum sowie die Aufwertung von öffentlichen Grünräumen sind vorläufige Ziele.
Am 27. April 2021 hat der Gemeinderat den formalen Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen gefasst und die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) mit der Durchführung beauftragt.
Eine Beteiligungsmöglichkeit und Informationen über den Ablauf der Sanierung, die geplanten Maßnahmen und mehr unter https://new.civocracy.org/stadtkuenzelsau
- Abgrenzungsplan (684 KB)
Sanierung „Westliche Innenstadt“
Das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“ wurde in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ 2007 aufgenommen und der Bewilligungszeitraum zwischenzeitlich bis zum 30. April 2018 verlängert. Der Förderrahmen beträgt nach mehreren Aufstockungen rund 5,6 Millionen Euro. 2021 wurden die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen.
Sanierung „Ortskern Nagelsberg“
Das Sanierungsgebiet „Ortskern Nagelsberg“ wurde mit einem Förderrahmen von 833.333 Euro in das Landessanierungsprogramm 2018 aufgenommen, der Bewilligungszeitraum läuft damit von 1. Januar 2018 bis 30. April 2027. Im Rahmen dieser städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurden im Bundesprogramm Soziale Integration im Quartier zusätzlich 810.000 Euro für die städtebauliche Einzelmaßnahme „Schaffung Dorfgemeinschaftshaus“ bewilligt. In allen sanierungsrelevanten Fragen wird die Stadt Künzelsau von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Herzogstraße 6A in 70176 Stuttgart beraten. Ansprechpartner ist Wolfgang Mielitz, Telefon 0711 6677-3264, E-Mail wolfgang.mielitz@landsiedlung.de.
Hier gelangen Sie zur Infobroschüre (2 MB)und zum Abgrenzungsplan. (434 KB)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das ELR bietet Gemeinden vor allem in den Ländlichen Räumen Baden-Württembergs ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Eine wichtige Erkenntnis der Modellvorhaben zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung der innerörtlichen Potentiale ist, dass angesichts sinkender Bevölkerungszahlen und einer Zunahme leerstehender Gebäude in vielen Dörfern im Innenbereich genügend Fläche für die Ortsentwicklung vorhanden ist.
Bürgersprechstunde am 14. Juli im Rathaus in Künzelsau
Um Fragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern rund um den ELR-Antrag auch persönlich zu klären, bietet Julia Model am 14. Juli 2022 ab 17 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus, Zimmer 304, in Künzelsau an. Eine Anmeldung ist erwünscht unter 07141/16 757 324.
Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Unterlagen:
Denkmalschutz
„Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“ (§ 2 DSchG) Grundsätzlich gilt: Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind nach § 6 DSchG verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
Wenn Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, vorgenommen werden sollen wird hierzu immer eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde benötigt. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung muss grundsätzlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragt werden.
Unterlagen:
Steuerbescheinigungen Denkmalschutz
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt. Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss dem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorgelegt werden. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen. Eine Voraussetzung ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für die Maßnahmen. Die Bescheinigung muss bei der Unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragt werden. Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die Baumaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Hier gelangen Sie und zum zum Merkblatt zum Bescheinigungsverfahren (80 KB) und zum Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung zum Denkmalschutz. (51 KB)