Stadterneuerung
Sanierungsgebiet „Stadteingang“
Im Februar 2021 konnte sich die Stadtverwaltung Künzelsau über die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einer Förderzusage über 900.000 Euro freuen. Im Programmjahr 2023 wurden die Fördermittel um weitere 1.400.000 Euro erhöht. Zusammen mit den Eigenmitteln der Stadt stehen nun rund 3,8 Millionen Euro für Planungen und die Umgestaltung von Straßen und öffentlichen Plätzen innerhalb des Sanierungsgebietes zur Verfügung. Auch die Modernisierung und Schaffung von Wohnraum, die Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie die Schaffung und Aufwertung von öffentlichen Grün- und Freiflächen sind weitere Ziele.
Am 27. April 2021 hat der Gemeinderat den formalen Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen gefasst und die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) mit der Durchführung beauftragt.
Eine Beteiligungsmöglichkeit und Informationen über den Ablauf der Sanierung, die geplanten Maßnahmen und mehr unter https://new.civocracy.org/stadtkuenzelsau
- Abgrenzungsplan (684 KB)
Sanierung „Ortskern Nagelsberg“
Das Sanierungsgebiet „Ortskern Nagelsberg“ wurde mit einem Förderrahmen von 833.333 Euro in das Landessanierungsprogramm 2018 aufgenommen, der Bewilligungszeitraum läuft damit von 1. Januar 2018 bis 30. April 2027. Im Rahmen dieser städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurden im Bundesprogramm Soziale Integration im Quartier zusätzlich 810.000 Euro für die städtebauliche Einzelmaßnahme „Schaffung Dorfgemeinschaftshaus“ bewilligt. In allen sanierungsrelevanten Fragen wird die Stadt Künzelsau von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Herzogstraße 6A in 70176 Stuttgart beraten. Ansprechpartner ist Steffen Moninger, Telefon 0711 6677-3219, E-Mail steffen.moninger@landsiedlung.de.
Hier gelangen Sie zur Infobroschüre (2 MB)und zum Abgrenzungsplan. (434 KB)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das ELR bietet den Kommunen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Ziel ist es, zeitgemäße Wohnangebote zu schaffen, einladende Plätze und Grünanlagen zu gestalten sowie lebendige Ortskerne und intakte Infrastrukturen zu stärken. Dazu fördert das ELR eine Vielzahl von Projekten in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
Im ELR werden die Ansprechpartner der Stadt Künzelsau von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) unterstützt. Als weitere Ansprechpartnerin steht daher Julia Model, Telefon 07141/16 757 324, E-Mail julia.model@wuestenrot.de, zur Verfügung.
Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Denkmalschutz
„Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“ (§ 2 DSchG) Grundsätzlich gilt: Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind nach § 6 DSchG verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
Wenn Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, vorgenommen werden sollen wird hierzu immer eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde benötigt. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung muss grundsätzlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragt werden.
Steuerbescheinigungen Denkmalschutz
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt. Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss dem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorgelegt werden. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen. Eine Voraussetzung ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für die Maßnahmen. Die Bescheinigung muss bei der Unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragt werden. Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die Baumaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Hier gelangen Sie und zum zum Merkblatt zum Bescheinigungsverfahren (80 KB) und zum Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung zum Denkmalschutz. (51 KB)