Blick auf den Künzelsauer Rathausturm von unten, daneben Flaggen mit dem Logo von Künzelsau.
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Lebenslagen

Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg