Das Sozialamt- und Versorgungsamt berät und bietet finanzielle Hilfen in verschiedensten Lebenslagen an. Aus organisatorischen Gründen ist das Amt hierzu in vier Fachdienste unterteilt.
Fachdienst Eingliederungshilfe
Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilferecht
Gewährung von Leistungen zur Förderung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft sowie einer selbstbestimmten eigenverantwortlichen Lebensplanung und –führung durch Leistungen zur:
- Medizinischen Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe an Bildung
- Soziale Teilhabe
- Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten
- Bedarfsermittlung, Durchführung des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens
Der Hohenlohekreis ist für die Angebotsentwicklung in der Behindertenhilfe im Hohenlohekreis zuständig. Mit der Sozialplanung soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung auch in der Zukunft mit qualifizierten Dienstleistungen und Einrichtungen ausreichend versorgt sind.
Fachdienst Pflege und soziale Sicherung
Der Fachdienst "Pflege und soziale Sicherung" gewährt folgende Hilfeleistungen
- Sozialhilfe außerhalb und in Einrichtungen nach dem SGB XII
- Landesblindenhilfe
Sozialhilfe außerhalb und in Einrichtungen:
Gewährung von Hilfen an Hilfesuchende, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhalten. Die Sozialhilfe umfasst:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Landesblindenhilfe:
Gewährung von Blindengeld an Blinde und hochgradig sehschwache Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile. Bei geringem Einkommen besteht evtl. ein weiterer Anspruch auf Blindenhilfe nach dem SGB XII.
Fachdienst sonstige soziale Leistungen
Neben der Sozialhilfe ist das Landratsamt für eine Reihe weiterer sozialer Leistungen und Aufgaben zuständig, die innerhalb des Sozial- und Versorgungsamt im Fachdienst "Sonstige soziale Leistungen" angesiedelt sind.
Dies sind die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG – sog. "Schüler-BAföG") und nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - sog. "Meister-BAföG", die Schuldnerberatung, die Kriegsopferfürsorge, das Versorgungsamt mit den Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht und dem Sozialen Entschädigungsrecht, das Wohngeld, die Zuschüsse an soziale Einrichtungen sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Fachdienst Beratung, Betreung und Querschnittsaufgaben
Der Fachdienst Beratung, Betreuung und Querschnittaufgaben umfasst das Team Querschnittaufgaben mit den amtsinternen Service- und Steuerungsaufgaben einschließlich Haushalt, Entgeltverhandlungen und Widerspruchsbearbeitung sowie die Altenhilfefachberatung, die Betreuungsbehörde und die Koordination Betreuungsverein.