Gemeinsamer Gutachterausschuss Künzelsau
Der Zusammenschluss trägt der geänderten Gutachterausschuss-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Gutachterausschüsse Rechnung. Im §1 Abs.1a der GuAVO wird u.a. eine ausreichende Zahl an Kauffällen gefordert, um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse zu gewährleisten. Vielen kleineren Kommunen steht häufig nur eine geringe Anzahl an Kaufverträgen pro Jahr zur Verfügung, um diese Aufgabe zu erfüllen. Mit dem Zusammenschluss der elf Kommunen kann zukünftig auf eine Anzahl von ca. 1000 Kauffällen im Jahr für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren zurückgegriffen werden.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in §192 BauGB geregelt. Neben dem Führen einer Kaufpreissammlung und der Ableitung von Bodenrichtwerten ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Flächen eine wichtige Aufgabe.
Der gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter und insgesamt 32 ehrenamtlich bestellten Gutachtern. Die Verwaltungsaufgaben werden von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle durchgeführt, die an die Stadtverwaltung Künzelsau angegliedert ist und den Bürgerinnen und Bürgern der beteiligten Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
- Gemeinde Dörzbach, Stichtag 01.01.2023 (121 KB)
- Stadt Forchtenberg, Stichtag 01.01.2023 (122 KB)
- Stadt Ingelfingen, Sitchtag 01.01.2023 (124 KB)
- Stadt Krautheim, Stichtag 01.01.2023 (123 KB)
- Stadt Künzelsau, Stichtag 01.01.2023 (142 KB)
- Gemeinde Kupferzell, Stichtag 01.01.2023 (122 KB)
- Gemeinde Mulfingen, Stichtag 01.01.2023 (123 KB)
- Stadt Niedernhall, Stichtag 01.01.2023 (119 KB)
- Gemeinde Schöntal, Stichtag 01.01.2023 (123 KB)
- Stadt Waldenburg, Stichtag 01.01.2023 (120 KB)
- Gemeinde Weißbach, Stichtag 01.01.2023 (118 KB)
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 - Grundsteuerrelevante Bodenrichtwerte
- Gemeinde Dörzbach (18 KB)
- Stadt Forchtenberg (318 KB)
- Stadt Ingelfingen (133 KB)
- Stadt Krautheim (133 KB)
- Stadt Künzelsau (133 KB)
- Gemeinde Kupferzell (131 KB)
- Gemeinde Mulfingen (132 KB)
- Stadt Niedernhall (129 KB)
- Gemeinde Schöntal (132 KB)
- Stadt Waldenburg (21 KB)
- Gemeinde Weißbach (133 KB)
Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Die Abgabefrist wurde verlängert und endet jetzt am 31. Januar 2023. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken haben im Mai/Juni ein Schreiben vom Finanzamt mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss, erhalten. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen.
Informationen zur Grundsteuer A
Seit dem Januar 2023 werden Schreiben für die Erklärungsabgabe für die Grundstücke der Grundsteuer A (land- und fortwirtschaftliche Grundstücke) versandt.
Zur Ausfüllanleitung Grundsteuer A
Die Ertragsmesszahl kann unter https://grundsteuer-a.landbw.de/#/(sidenav:menu) abgerufen werden.
Die Steuererklärung für die Grundsteuer A ist bis 31.März 2023 abzugeben.