Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Vogelbrutzeit beachten: Gehölzrückschnitt bis 1. März

Das städtische Bürgeramt informiert

Astschere schneidet einen roten Zweig an einem Strauch
Foto: AdobeStock.

Das städtische Bürgerbüro Künzelsau erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Gehölzpflegepflichten: bis spätestens 1. März 2025, dem Beginn der Vogelbrutzeit, sollen Lichtraumprofile über öffentlichen Straßen und Gehwegen freigeschnitten sein. Hecken, Sträucher und Bäume, die in den Verkehrsraum hineinragen, müssen regelmäßig geschnitten werden. Wird der Rückschnitt versäumt, können Sichtbehinderungen entstehen, Verkehrszeichen verdeckt werden und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, was zu Schäden an Fahrzeugen und Gefahren für Fahrradfahrer führen kann.

Wichtig ist, dass:
  • Gehwege in voller Breite begehbar bleiben,
  • Verkehrszeichen, Straßenlaternen und Hausnummern sichtbar sind,
  • eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Meter über Gehwegen und 4,50 Meter über Straßen eingehalten wird.
Schema, Skizze, die die Lichtraumprofile über Straße und Gehweg darstellt.
Gesetzliche Grundlagen:
  • § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG BW)
  • § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG): Ab dem 1. Oktober endet die Brutzeit der Vögel und die Vegetationszeit, sodass die Rückschnittarbeiten nun durchgeführt werden können.

Die rechtzeitigen Rückschnitte gewährleisten die Verkehrssicherheit und tragen zu einem gepflegten und sicheren Stadtbild bei.