Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Korrekte Fakten

Bürgermeister Stefan Neumann zu den Diskussionen in den Sozialen Medien über das sexualpräventive Konzept im Kindergarten

Kinderhand die mit bunten Fingerfarben ein Bild ausmalt
Foto: adobe stock, Sergio Martínez.

„In den letzten Tagen wurde in den Sozialen Medien über das sexualpräventive Konzept der Kindergärten Taläcker I und II kritisch berichtet. Die Inhalte sind aus dem Kontext gerissen und enthalten falsche Vorwürfe. Woher dieses Konzept kommt und welche rechtlichen Vorgaben dahinterstecken, dazu hier ein paar kurze Informationen.

Kindertagesstätten benötigen ein Kinderschutzkonzept. Teil davon ist ein sexualpädagogisches Konzept, da das Thema im Alltag viele Fragen aufwirft. Wie handeln Fachkräfte professionell und angemessen zum Beispiel in diesen Situationen: Wickelsituationen, wenn sich Kinder nackt ausziehen, Fragen zu Körperausscheidungen, Fragen zu den Geschlechtsorganen/Fortpflanzung/Geburt haben? Die Konzepte sind mit den Elternbeiräten besprochen und auf Elternabenden präsentiert worden.

Es gibt keine Masturbationsräume in den städtischen Kindertageseinrichtungen – auch nicht in anderen städtischen Einrichtungen. Die irreführenden Behauptungen, die in den Sozialen Medien erhoben wurden, werden durch ständiges Teilen der Posts nicht richtig. Gleiches gilt auch für die reißerische Überschrift, die in den Kanälen der Heilbronner Stimme weitergetragen wurde und wird. Leider wird dort die Faktenlage erst im Bezahlforum korrekt dargestellt.

Das Sprechen über Sexualität ist häufig mit Unsicherheiten verbunden. Welche Rahmenbedingungen braucht es? Wie beziehen wir Eltern ein? Wie sieht eine professionelle Nähe-Distanz Regulierung aus? Wie erkenne ich sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe von Kindern und/oder Erwachsenen? Wie interveniere und reagiere ich im Rahmen des Schutzauftrages? Diese Fragen werden abschließend in den Kinderschutzkonzepten beantwortet und sollen für einen verständnisvollen Umgang und ein somit vertrauensvolles Gesprächsklima sorgen. Dies soll die Chance erhöhen, dass sich Kinder bei Übergriffen – soweit dies möglich ist – zu äußern.

Fazit

Nach dem Sozialgesetzbuch sind Schutzkonzepte notwendig und nachvollziehbar auch nötig. Mit dem Kinderschutzkonzept stärkt die Stadtverwaltung als Träger die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, schützt die Kinder und wahrt die Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten.“