Verfahren
Ummeldung der Wassergebühren und Abwassergebühren aufgrund Eigentumswechsel
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Zuständige Stelle
Stadtkämmerei Künzelsau
Steueramt
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
info@kuenzelsau.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.
Verfahrensablauf
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden und den Wasseranschluss ummelden.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
ggfs. Eigentumsnachweis
Kosten
keine
Hinweise
Ein neuer Eigentümer ist verpflichtet den Wasseranschluss umzumelden.
Rechtsgrundlage
Satzung der Gemeinde
Freigabevermerk
n.n.