Blick auf den Künzelsauer Rathausturm von unten, daneben Flaggen mit dem Logo von Künzelsau.

Verfahren

Leistungen

Ummeldung der Wassergebühren und Abwassergebühren aufgrund Eigentumswechsel

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

Zuständige Stelle

Stadtkämmerei Künzelsau
Steueramt
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
info@kuenzelsau.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

Verfahrensablauf

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden und den Wasseranschluss ummelden.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

ggfs. Eigentumsnachweis

Kosten

keine

Hinweise

Ein neuer Eigentümer ist verpflichtet den Wasseranschluss umzumelden.

Rechtsgrundlage

Satzung der Gemeinde

Freigabevermerk

n.n.