Lebenslagen
Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
21.05.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

zugeschnitten.jpg?f=%2Fsite%2FKuenzelsau%2Fget%2Fparams_E934879035%2F559588%2FRelaunch2018_NeuesRathaus_FotoOlivierSchnieppStadtK%25C3%25BCnzelsau%2520%25283%2529zugeschnitten.jpg&w=2200&h=648)