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Lebenslagen

Erwerb der Fachschulreife oder eines Berufsabschlusses an Berufsfachschulen

Erwerb der Fachschulreife

Die zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule (2BFS) ist eine berufliche Vollzeitschule. Die Ausbildung richtet sich an Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 der Werkrealschule, Hauptschule oder Gemeinschaftsschule in zwei Jahren die Fachschulreife ("Mittlere Reife" plus berufliche Grundbildung) erwerben möchten, ohne eine duale Berufsausbildung zu beginnen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine berufliche Grundbildung und erweitern beziehungsweise vertiefen die Allgemeinbildung.

Danach bietet sich den Absolventinnen und Absolventen eine Vielzahl an Berufsausbildungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium zu besuchen.

Die zweijährige Berufsfachschule ist in folgende Bereiche mit unterschiedlichen Profilen gegliedert:

  • gewerblich-technischer Bereich mit acht Profilen: Metalltechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Labortechnik, Bautechnik sowie MINTec
  • kaufmännischer Bereich: Wirtschaftsschule
  • Bereich Ernährung und Gesundheit mit drei Profilen: Hauswirtschaft und Ernährung, Gesundheit und Pflege sowie Ernährung und Gastronomie

Die Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl müssen Sie selbst oder Ihre Erziehungsberechtigten vornehmen. Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare vor Ort oder sie liegen im Internet zum Download bereit. Beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Das 1. Schuljahr kann auch in Kooperation mit der Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) bzw. Ausbildungsvorbereitung (AV) angeboten werden.

Erwerb eines Berufsabschlusses

Einige Berufsfachschulen (BFS) bieten rein schulische Berufsausbildungen an. Erfolgreiche Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Interessenten können beispielsweise zwischen verschiedenen Ausbildungsgängen wählen.

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich

  • Bildungsgänge: 1BFS für Altenpflegehilfe und 2BFS für Altenpflegehilfe für Nichtmuttersprachler mit intensiver Deutschförderung
    • Berufsabschluss: staatlich anerkannte Altenpflegehelferin, staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
    • Besonderheit: Ausbildungsanteile in Pflegeeinrichtungen
  • Bildungsgang: 2BFS für Sozialpflege - Schwerpunkt Alltagsbetreuung
    • Berufsabschluss: staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin, staatlich anerkannter Alltagsbetreuer
    • Besonderheit: Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich
  • Bildungsgang: 2BFS für Kinderpflege
    • Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Kinderpflegerin, staatlich anerkannter Kinderpfleger
    • Besonderheit: anschließendes einjähriges Berufspraktikum
  • Bildungsgang: sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)
    • Berufsabschluss: staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin, staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent
    • Besonderheit: Ausbildungsvergütung
  • Bildungsgang: 3BFS für Pflege
    • Berufsabschluss: Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
    • Besonderheit: Ausbildungsanteile in Pflegeeinrichtungen

Gewerblich-technischer Bereich

  • Bildungsgang: 2BFS für Goldschmiede
    • Berufsabschluss: Goldschmiedin, Goldschmied
    • Besonderheit: anschließende eineinhalbjährige betriebliche Ausbildung
  • Bildungsgang: 3BFS für Technik
    • Berufsabschluss: Uhrmacherin, Uhrmacher

Sonstiges

  • Bildungsgang: Zweijährige Staatliche Ballettakademie der württembergischen Staatstheater
    • Berufsabschluss: staatlich geprüfte klassische Tänzerin, staatlich geprüfter klassischer Tänzer

Aufnahmebedingungen, Abschlüsse und weitere Rahmenbedingungen sind je nach Schule unterschiedlich. Sie müssen sich an der Schule selbst anmelden oder eine erziehungsberechtigte Person meldet Sie an.

Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare einschließlich der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort. Oder die Schule stellt sie auf ihrer Internetseite zum Download bereit.

Termin: Sie müssen sich in der Regel bis zum 1. März bewerben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg