Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Landratsamt schränkt Wasserentnahmen ein

Geringe Wassermengen in den Fließgewässern im Hohenlohekreis / Allgemeinverfügung

Blick auf die Wasseroberfläche eines Flusses, der links und rechts von hohen Bäumen und Sträuchern gesäumt, im Hintergrund auf  ist. einem Berg Häuser
Kocher mit Blick auf Nagelsberg. Foto Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH.

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern ab Dienstag,18. Juli 2023, per Allgemeinverfügung eingeschränkt. Über die vergangenen Tage sind die ohnehin schon niedrigen Wasserstände weiter gefallen, sodass die Flüsse und Bäche teilweise nur noch niedrigste Wasserstände führen.

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung und Beregnung, ist bis mindestens 31. August 2023 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern sind vollständig einzustellen. Abweichende Regelungen sind in den Nebenbestimmungen der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis festgehalten.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter 07940 18-1857 zur Verfügung.