Landratsamt bittet um Zurückhaltung bei Wasserentnahmen
Wassermengen in den Fließgewässern im Hohenlohekreis nehmen ab
Als Folge der Witterung der vergangenen Wochen sind die Wasserpegel der Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis erheblich gesunken. Um die Wassermengen nicht zusätzlich zu verringern, bittet das Landratsamt Hohenlohekreis um einen verantwortungsbewussten Umgang bei der Wasserentnahme.
Aus oberirdischen Gewässern darf nur begrenzt Wasser entnommen werden. Ohne Erlaubnis zulässig sind Wasserentnahmen in geringen Mengen für den Gemeingebrauch, darunter das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Landwirte, Gartenbaubetriebe und die Forstwirtschaft dürfen hierzu zwar auch Pumpen benutzen, allerdings darf der Abfluss des Gewässers insbesondere an den Nebengewässern von Kocher und Jagst nicht maßgeblich weiter verringert werden. Ein Aufstauen des Gewässers zur Entnahme ist ebenfalls nicht erlaubt.
Sollte sich die Niedrigwassersituation weiter verschärfen, kann es notwendig werden, dass das Landratsamt die Wasserentnahmen weiter einschränken muss. Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser und zu Wasserentnahmen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis unter Telefon 07940 18-1367 erhältlich.
Hintergrund:
Oberflächengewässer sind besonders empfindliche Ökosysteme. Gerade im Sommer sind sie durch hohe Temperaturen und lang andauernde Trockenheit großen Belastungen ausgesetzt. Zum Schutz der Gewässerlebewesen muss eine Mindestwassermenge im Gewässer verbleiben. Durch vermehrte und teilweise unkontrollierte Wasserentnahmen wird der empfindliche ökologische Zustand der Gewässer mit ihren Tieren und Pflanzen zusätzlich gefährdet und kann auf Dauer zerstört werden.