Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Wasserpegel in den Flüssen und Bächen im Hohenlohekreis sinken

Landratsamt informiert: Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab dem 1. Juli bis einschließlich 31. Juli 2025

Foto: Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH

Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung der vergangenen Wochen sind die Wasserstände in den Flüssen und Bächen im Kreis deutlich gesunken. Um eine weitere Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wassermengen zu vermeiden, tritt ab dem 1. Juli bis einschließlich 31. Juli 2025 ein umfassendes Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Kraft.

In diesem Zeitraum ist jegliche Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und anderen oberirdischen Gewässern untersagt – unabhängig davon, auf welche Art und Weise die Entnahme erfolgt. Ausgenommen von diesem Verbot ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen.

Auch Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse sind von dem Verbot betroffen, sofern ihre Erlaubnis Regelungen enthält, die die Entnahme untersagen, wenn der Gemeingebrauch durch eine Verordnung oder Allgemeinverfügung eingeschränkt ist.

Darüber hinaus ist es verboten, Gewässer aufzustauen oder Vertiefungen anzulegen, wenn dies dem Zweck der Wasserentnahme dient.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der verbliebenen Wasserressourcen und sollen helfen, die ökologischen Funktionen der Gewässer in einer kritischen Phase aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der Regelung wird kontrolliert; Verstöße können ordnungsrechtlich geahndet werden.