Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Zweite Vorlesestunde in der Stadtbücherei Künzelsau

Vorlesen & Kreativ sein am 18. Juli 2020 im Alten Rathaus

Leseecke in der Stadtbücherei.
Kinder dürfen in der Leseecke der Stadtbücherei Künzelsau die Vorlesestunde besuchen. Foto Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH.

Am Samstag, 18. Juli 2020 findet von 10 bis 11.30 Uhr in der freundlichen Leseecke der Stadtbücherei zum zweiten Mal eine Vorlesestunde statt. Kinder ab vier Jahren dürfen Birgitta Götzelmann-Liebig gespannt beim Vorlesen zuhören. Diesmal werden die Kinder in die lustige Welt von „Tim und das Geheimnis von Knolle Murphy“ von Eoin Colfer entführt. Nach dem Vorlesen wird dann eine eigene Knolle gebastelt.

Das Team der Stadtbücherei freut sich auf viele kleine Besucher. Begleitpersonen sind herzlich willkommen sich während der Vorlesestunde in der Stadtbücherei umzuschauen. Aufgrund der Einhaltung des Mindestabstands soll davon abgesehen werden, dass Begleitpersonen sich ebenfalls in der Leseecke aufhalten.

Die Teilnahme an der Vorlesestunde ist kostenlos und auch für Kinder ohne Leseausweis möglich. Eine Anmeldung vorab ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage erforderlich. Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde werden nach §§ 16, 25 IfSG der Name, Vorname, Datum, Telefonnummer oder Adresse des Teilnehmers bei der Anmeldung aufgenommen und vier Wochen aufbewahrt. Anmeldungen, mit Angabe der Kontaktdaten des Kindes, werden erbeten bis spätestens Freitag, 17. Juli 2020 bei Helen Bühler, E-Mail helen.buehler@kuenzelsau.de oder Telefon 07940 129-120.

Ein Mädchen liest in der Stadtbücherei ein Buch.
Foto Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH.
Allgemeine Hinweise
  • Teilnehmer, Beschäftige oder sonstige Mitwirkende dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie in Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand und noch keine 14 Tage vergangen sind oder Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Sofern der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Körperkontakt (insbesondere Händeschütteln oder Umarmen) ist zu vermeiden.
  • Ausreichend Reinigungsmöglichkeiten sind auf den Toiletten zu finden.