Für einen friedlichen und unfallfreien Jahreswechsel
Tipps und Appell der Stadtverwaltung für sicheres Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein freudiger Moment, an dem Raketen, Böller und Feuerwerk zur Silvesternacht dazugehören. Damit der Übergang ins neue Jahr nicht durch Unfälle, Brände oder unnötigen Stress überschattet wird, erinnert die Stadtverwaltung Künzelsau an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gibt wichtige Sicherheitshinweise.
Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur von volljährigen Personen sowie ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Der Verkauf ist ab dem 29. Dezember erlaubt. Ganzjährig verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Kinderheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Zum Schutz historischer Bauten wie Fachwerkhäusern, Kirchen und Schlössern gilt ein Feuerwerksverbot in denkmalgeschützten Bereichen sowie in deren unmittelbarer Nähe. Ein Sicherheitsabstand von mindestens zehn Metern ist einzuhalten.
In der Hauptstraße von Künzelsau ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe des Alten Rathauses und der Johannes-Apotheke untersagt. Diese Bereiche sind entsprechend beschildert. Für die Einhaltung der Verbote und die Sicherheit beim Umgang mit Feuerwerk wird ein Sicherheitsdienst sorgen.
Zur Vermeidung von Unfällen und Bränden wird empfohlen, nur geprüftes CE-Feuerwerk zu verwenden und die Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu beachten. Sicherheitsabstände sollten eingehalten und Feuerwerkskörper niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gezündet werden. Fenster, Türen und Dächer sind geschlossen zu halten. Ebenso wird um Rücksicht auf Kinder, Tiere und Nachbarn gebeten. Feuerwerksreste sollten vollständig auskühlen, bevor sie im Hausmüll entsorgt werden.
Wer gegen die geltenden Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet alle, den Jahreswechsel verantwortungsvoll zu feiern und so zur Sicherheit, zum Schutz der Mitmenschen und zum Erhalt des historischen Stadtbildes beizutragen.

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