Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Verlässlicher Alltag durch feste Betreuungszeiten:

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026: Künzelsau schafft verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Foto: Freepik.

Die Stadtverwaltung Künzelsau informiert über die Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder und sieht sich hierfür gut aufgestellt.

Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026 / 2027

Ab dem Schuljahr 2026 / 2027 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Kinder der Klassenstufe 1 an Grundschulen sowie an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). In den darauffolgenden vier Jahren wird er schrittweise auf alle Grundschulkinder bis einschließlich Klassenstufe 4 ausgeweitet. Der Anspruch umfasst eine Betreuung von Montag bis Freitag mit bis zu acht Stunden täglich. Unterrichtszeiten sind dabei eingerechnet.

Für Familien bedeutet dies mehr Verlässlichkeit im Alltag und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Rechtsanspruch besteht, die Inanspruchnahme wiederum ist freiwillig. Der Anspruch gilt für das gesamte Schuljahr einschließlich der Ferienzeiten, abzüglich 20 von der Kommune festgelegter Schließtage.

Starke Bildungslandschaft in Künzelsau

Bildung und Betreuung haben in Künzelsau seit Jahren einen hohen Stellenwert. Verwaltung, Gemeinderat und Schulen arbeiten eng zusammen, um Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten. Ein klares Bekenntnis dazu ist der Erhalt aller Grundschulstandorte in den Stadtteilen. Der Neubau der Grundschule in Amrichshausen, die großzügige Erweiterung der Grundschule Taläcker sowie der geplante Neubau in Gaisbach stehen beispielhaft für die kontinuierlichen Investitionen in eine zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur.

„Künzelsau versteht sich seit vielen Jahren als kinder- und familienfreundliche Stadt. Es ist uns ein zentrales Anliegen, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Kinder glücklich aufwachsen und Familien Unterstützung finden können. Diese Ausrichtung ist fest in unserer strategischen Entwicklung verankert und prägt viele unserer Entscheidungen im Gremium und der Verwaltung.“, so Julia Knobel, stellvertretende Hauptamtsleiterin.

Künzelsau verfügt über fünf Grundschulen, aufgeteilt in fünf Schulbezirke. In der Regel besuchen Kinder die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Bei entsprechendem Betreuungsbedarf ist jedoch ein Schulbezirkswechsel möglich.

Ganztagsangebot an zwei Standorten

An der Georg-Wagner-Schule in Künzelsau sowie an der Grundschule Taläcker kann der vollständige Ganztagesbetreuungsanspruch erfüllt werden. Beide Schulen sind Ganztagesschulen in Wahlform mit einem kostenfreien Ganztagsangebot an bis zu vier Tagen pro Woche (Schulpflicht). Ergänzt durch ein außerschulisches Betreuungsangebot wird hier eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Wochentagen ermöglicht. Familien mit entsprechendem Bedarf können ihr Kind an einem dieser Standorte anmelden.

Bedarfsgerechte Angebote an weiteren Schulen

Die Grundschulen in Amrichshausen, Gaisbach und Kocherstetten sind Halbtagsgrundschulen mit ergänzender außerschulischer Betreuung bis 14 Uhr. Ab dem kommenden Schuljahr wird an allen drei Standorten ein warmes Mittagessen angeboten. Damit werden auch an diesen Schulen verlässliche und alltagstaugliche Betreuungslösungen für die Kinder und Familien angeboten. Für den Grundschulbereich an der Brüder-Grimm-Schule als SBBZ Lernen wird aktuell ein Konzept erarbeitet, um auch dort den Betreuungsbedarf abdecken zu können.

Ferienbetreuung und Planungssicherheit

Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten mit Ausnahme der 20 festgelegten Schließtage. Die Ferienplanung bis einschließlich der Sommerferien 2027 liegt bereits vor und sorgt für frühzeitige Planungssicherheit. Eltern der künftigen Erstklässler können ihren Bedarf bis spätestens 15. März 2026 in der dafür zur Verfügung gestellte Anmeldeplattform eintragen und sich damit einen festen Platz sichern. Dieser Stichtag wurde vom Kultusministerium festgelegt, um eine verlässliche Personal- und Organisationsplanung zu ermöglichen. Nach dem 15. März 2026 können dann auch Kinder anderer Klassenstufen zur Ferienbetreuung angemeldet werden.

Alle Erziehungsberechtigten wurden umfassend informiert. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme und den Umfang der Betreuung liegt bei den Eltern. Mit einem differenzierten Schul- und Betreuungsangebot sowie gezielten Investitionen sieht sich die Stadtverwaltung Künzelsau gut vorbereitet, den Rechtsanspruch verantwortungsvoll und familienfreundlich umzusetzen.