Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Zwei Projekte – ein Ziel: Natur erfassen, Lebensräume verbessern

Stadtverwaltung und LUBW starten zeitgleich mit Biotopverbundplanung und Artenerfassung

Blick auf ein reifes Kornfeld mit einem üppigen Blührand, im Hintergrund eine paar hohe Bäume
Ziel der Biotopvernetzung ist es, isolierte Lebensräume zu vernetzen, damit Tiere und Pflanzen wandern, sich fortpflanzen und langfristig überleben können – trotz zerschnittener Landschaften durch Straßen, Siedlungen oder landwirtschaftliche Nutzung. Fotos: Stadtverwaltung Künzelsau.

Mitarbeitende des Planungsbüros Planbar Güthler aus Ludwigsburg werden im Zuge der kommunalen Biotopverbundplanung Wiesen, Bach- und Flussläufe, Waldränder, Äcker sowie sonstige Flächen im Offenland auf der Gemarkung Künzelsau begutachten. Das geschieht ab Mai 2025 bis voraussichtlich August 2026 im Auftrag der Stadtverwaltung Künzelsau.

Zu diesem Zweck werden die Flächen auch betreten. Die Mitarbeitenden sind zu rücksichtsvollem Verhalten angehalten, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen darf nicht eingeschränkt werden. Landwirtschaftliche Nutzwege dürfen von den Mitarbeitenden des Planungsbüros befahren werden. Etwaige Unannehmlichkeiten durch unglückliches Parken am Wegesrand oder ähnliches bitten die Stadtverwaltung und das Planungsbüro Güthler im Vorfeld zu entschuldigen.

Biotopverbundplanung in öffentlicher Gemeinderatssitzung

Am 3. Juni 2025 wird im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Künzelsau über die Biotopverbundplanung berichtet. Das Büro Planbar Güthler wird die Planung vorstellen sowie, zusammen mit der Biotopverbundbotschafterin Anne Böhm, für anschließende Fragen aus dem Gremium zur Verfügung stehen.
Im Herbst 2025 wird die Öffentlichkeit zu einem Termin für Akteure auf lokaler Ebene eingeladen. Hier werden über die Ziele der Biotopverbundplanung und erste erkennbare Maßnahmentypen und den Ablauf informiert. Die Einladung zu diesem Termin wird rechtzeitig über Veröffentlichungen erfolgen.

Warum Biotopverbundplanung?

Biotopverbundplanungen werden durchgeführt, um den Austausch zwischen verschiedenen Lebensräumen (Biotopen) zu ermöglichen oder wiederherzustellen. Ziel ist es, isolierte Lebensräume zu vernetzen, damit Tiere und Pflanzen wandern, sich fortpflanzen und langfristig überleben können – trotz zerschnittener Landschaften durch Straßen, Siedlungen oder landwirtschaftliche Nutzung.

Mehrwert eines Biotopverbunds für Einwohnende und Kommune

Ein gut geplanter Biotopverbund sichert den Erhalt der Artenvielfalt und schafft naturnahe Räume, die der Erholung, Bildung und Gesundheit der Bürger dienen. Blühflächen, Hecken und Gewässer werten die Landschaft ökologisch auf und bieten Lebensräume für Wildbienen, Vögel und Amphibien. Gleichzeitig profitiert die Kommune durch nachhaltige Stadt- und Landschaftsplanung, Fördermittel, Klimaanpassung und eine gesteigerte Standortattraktivität. So entsteht ein Mehrwert für Mensch und Natur – und ein Plus an Lebensqualität.

Fragen beantwortet gerne die Biotopverbundbotschafterin Anne Böhm, Landschaftserhaltungsverband Hohenlohekreis e.V., Telefon 07940-181927, E-Mail anne.boehm@hohenlohekreis.de .

Tiere, Pflanzen und Lebensräume werden von Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erfasst

Es ist Zufall, dass parallel und fast zeitgleich zur von der Stadtverwaltung Künzelsau in Auftrag gegebenen Begutachtung, auch Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt werden. Diese sind bis voraussichtlich Ende November 2025 angesetzt. Dabei wird die Gemarkung nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung auf dieser Maßstabsebene treffen zu können.

Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den beauftragten Fachpersonen und Gutachterbüros als Beauftragten der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich.

Blick auf eine güne Wiese mit einem üppigen Blührand, im Hintergrund eine grüne Hecke

Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoring-Programme statt: 

Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland (HNV)): Dieses bundesweite Monitoring-Programm bilanziert den Anteil der Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert. Bei der Erhebung auf ein Quadratkilometer großen Stichprobenflächen werden alle Offenlandstrukturen innerhalb der Agrarlandschaft erfasst, die eine hohe Arten- oder Strukturvielfalt aufweisen. Dazu gehören extensiv bewirtschaftete Nutzflächen ebenso wie Landschafts- und Strukturelemente. Die Ergebnisse werden auf Landes- und Bundesebene ausgewertet. Weitere Informationen und Ergebnisse zu HNV sind zu finden auf der Internetseite der LUBW

Bei Fragen steht die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle@lubw.bwl.de .