Gemeinderat Künzelsau – Beschlüsse am 17. September 2019 in Kurzform
Ortvorsteher, Jahresrechnung, Amtsblatt, …
Die erste Sitzung des Gemeinderates Künzelsau nach der Sommerpause am 17. September 2019 beginnt mit der Verabschiedung von vier langjährigen Ortsvorstehern:
Alfred Werner war seit 2009 Ortsvorsteher von Laßbach und zuvor bereits ab 1984 stellvertretender Ortsvorsteher. Im Ortschaftsrat Laßbach war er seit 1975 Mitglied. Insgesamt war er 44 Jahren im Ehrenamt tätig. In diese Zeit fallen der Ausbau der Ortsdurchfahrten Mäusdorf und Vogelsberg, der Abschluss der Flurbereinigung Laßbach, der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Vogelsberg, der Anschluss von Mäusdorf an den Hochbehälter Rück und die Jubiläen 750 Jahre Vogelsberg und 700 Jahre Mäusdorf.
Auf 41 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit kann Robert Volpp blicken. Aus dem Amt des Ortsvorstehers von Gaisbach scheidet er zwar aus, aber Stadtrat und Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion bleibt er weiterhin. 1978 wurde er erstmals in den Ortschaftsrat und 1984 zum Ortsvorsteher gewählt. Während seiner Amtszeit sind unter anderen Maßnahmen wie der Neubau der Grundschule, der Sporthalle, der Sportanlagen Ballenwasen, der Mehrzweckhalle und die Umgehung B19 Gaisbach sowie Neubaugebiete für Wohnen und Gewerbe entstanden.
Genau drei Jahrzehnte war Ernst Gruber ab 1989 zunächst als Mitglied des Ortschaftsrates und seit 1998 als Ortsvorsteher von Kocherstetten aktiv. Schon von 1993 bis 1998 nahm er die Funktion des stellvertretenden Ortsvorstehers wahr. Zwei Wohngebiete, „Setze Süd“ und „Setze Nord“, wurden während seiner Amtszeit erschlossen, der Dorfgemeinschaftsraum in der Kelter ausgebaut und erst vergangene Woche der neue Kindergarten eingeweiht.
Auch Emil Zeller hat sich 30 Jahre ehrenamtlich für Morsbach engagiert. Von 1989 an zunächst als Mitglied des Ortschaftsrates und seit 2007 als Ortsvorsteher. Die Neugestaltung des Rathauses, der Abschluss der Dorfentwicklungsmaßnahme, der Bau der Wasserleitung Künzelsau - Morsbach, Hochwasserschutz und die Erschließung des Baugebietes „Brühlsteige Ost“ haben ihn während seiner Amtszeit beschäftigt. Leider konnte er nicht an der Sitzung teilnehmen.
Aber auch ihn hat Bürgermeister Stefan Neumann in den Dank für das enorme Engagement an die ausscheidenden Ortsvorsteher mit einbezogen: „Die Ortsvorsteher sind für mich ein wichtiges Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und der Bevölkerung. Sie nehmen uns viel ab und haben das Ohr an der Bevölkerung.“
Wahl der Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteher und deren Stellvertreter werden gemäß den Wahlvorschlägen der Ortschaftsräte einstimmig vom Gemeinderat gewählt:
Amrichshausen
Ortsvorsteher: Gerhard Rudolph
Stellvertreter: Evangelos Dourtmes
Belsenberg:
Ortsvorsteher: Jochen Jäger
Stellvertreter: Christian Heinrich Heink
Gaisbach:
Ortsvorsteher: Bernhard Kürschner
Erster Stellvertreter: Martin Steinhäußer
Zweiter Stellvertreter: Martin Mögerle
Kocherstetten:
Ortsvorsteher: Frank Egner
Stellvertreterin: Dr. Franziska Freifrau von Stetten
Laßbach:
Ortsvorsteher: Ernst Baudermann
Stellvertreter: Otto Franz
Morsbach:
Ortsvorsteher: Carsten Zeller
Erster Stellvertreterin: Ute Lorenz
Zweiter Stellvertreter: Boris Schierle
Nitzenhausen:
Ortsvorsteher: Ralf Markert
Stellvertreter: Klaus Weber
Steinbach:
Ortsvorsteher: Felix Bittner
Stellvertreter: Volker Hübel
Im Anschluss an die Ortsvorsteherwahlen verpflichtet Bürgermeister Stefan Neumann alle Ortsvorsteher mit der Verpflichtungsformel auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.
Geschäftsordnung Gemeinderat
Der Gemeinderat beschließt, die Ratsarbeit künftig elektronisch durchzuführen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 8. November 2016 wird entsprechend angepasst. Spätestens 24 Stunden vor der Sitzung muss die Tagesordnung stehen. Stadträte, die auf die schriftliche Form bestehen, erhalten die Sitzungsunterlagen zusätzlich in Papierform. Dieser Beschluss wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung gefasst. Zuvor wurde ein Antrag der UBK-Fraktion, die bisherige Regelung beizubehalten, mehrheitlich abgelehnt.
Satzung Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Benutzung und den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen vom 17. September 2019 zu. Der Beschluss wird nach intensiver Diskussion mit drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen gefasst.
Die Satzung über die Benutzung und den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen musste in verschiedenen Punkten geändert werden. So wurde unter anderem jetzt ein privates Foto- und Filmverbot in den Einrichtungen aufgenommen. Ferner müssen die Kinder von einer aufsichtsberechtigten Person von der Kindertageseinrichtung abgeholt werden und dürfen nicht mehr alleine den Heimweg (zu Fuß oder mit dem Bus) antreten. Des Weiteren können die Schließtage in den Oster- oder Pfingstferien flexibler gehandhabt werden. Je nach Jahr und Themenplanung werden die vier Schließtage am Ende des vorangegangenen Kindergartenjahres festgelegt und den Eltern zur eigenen Urlaubsplanung rechtzeitig mitgeteilt.
In der Jahresrechnung der Stadt Künzelsau betragen die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt je 55.240.779,54 Euro, des Vermögenshaushalts je 18.381.907,70 Euro. Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von insgesamt 73.622.687,24 Euro. Der Schuldenstand beträgt null Euro. Allgemeine Rücklagen bestehen in Höhe von 40.740.041,55 Euro.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt und die gebildeten Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste festgestellt.
Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses der KünWerke beträgt aktiv und passiv je 71.482.810,13 Euro. Kredite von Dritten bestehen in Höhe von 29.634.851,59 Euro. Der Jahresverlust beträgt -741.377,77 Euro, der Bilanzgewinn 7.876.876,85 Euro. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen und die Werkleitung entlastet.
Büromöbel fürs Rathaus
Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung ermächtigt, die Firma Breuninger GmbH aus Künzelsau mit der Lieferung und dem Aufstellen von loser Möblierung für die Büroräume im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss im Rathaus Künzelsau zu einer Bruttoangebotssumme von 83.227,41 Euro zu beauftragen. Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, einschließlich erster Nachtrag 2019, kann die Stadtverwaltung den Auftrag auf die Ausstattung weiterer Büros im zweiten Obergeschoss des Rathauses erweitern. Der Beschluss wurde mit drei Gegenstimmen gefasst.
Spenden
Der Annahme und Weiterleitung von Spenden hat der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss zugestimmt. Der Elternbeirat Kindergarten Garnberg spendet dem Kindergarten eine Wasserspielbahn im Wert von 199 Euro. Material für ein Palettenprojekt spendet der Malerbetrieb Vogel aus Schöntal-Sindeldorf.
Amtsblatt
Ausgeschrieben war die Herausgabe und Verteilung des städtischen Amtsblattes im Verlagssystem ab 1. Januar 2020 - gemeinsam mit einem vom Vertrag verantworteten Teil, vierfarbig, 14-täglich, kostenfrei an alle Haushalte. Weil das einzige eingegangene Angebot kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht und im Hauptangebot Teile der ausgeschriebenen und gewünschten Leistungen nicht abgedeckt waren, hat die Verwaltung die Aufhebung der Ausschreibung beantragt. Dem ist der Gemeinderat gefolgt und hat mit einstimmigem Beschluss die Öffentliche Ausschreibung über die „Herausgabe und Verteilung des städtischen Amtsblattes“ aufgehoben. Weiter ermächtigt das Gremium die Stadtverwaltung, im Nachgang über die Leistung frei zu verhandeln und über ein umsetzbares Ergebnis den Beschluss des Gemeinderates einzuholen. Dieser Beschluss wird mit zwei Gegenstimmen gefasst.
Hochwasserschutz Würzburger Straße und Morsbach
Der Hochwasserschutz in der Würzburger Straße in Künzelsau und in Morsbach erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für den Schutzgrad eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100) und muss ertüchtigt werden. Die Maßnahme in der Würzburger Straße soll 2020, die Maßnahme in Morsbach 2021 umgesetzt werden. Mit einstimmigem Beschluss ermächtigt der Gemeinderat die Stadtverwaltung, die dafür erforderlichen Koordinations- und Kostentragungsvereinbarungen zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. Umwelt, Landesbetrieb Gewässer und der Stadt Künzelsau abzuschließen.
Straßenbeleuchtung
Für die vorgesehene energetische Sanierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist eine Datenaufnahme und Bestandsdokumentation im Gemarkungsgebiet der Stadt Künzelsau erforderlich. Erfasst werden müssen zirka 95 Kilometer Ortsstraßen, 1,5 Kilometer Parkplatzflächen, 15 Kilometer Radwege und 2,2 Kilometer Treppenanlagen. Die bestehende öffentliche Straßenbeleuchtung besteht aus rund 3.700 Lichtkörpern. Nach erfolgter Kartierung und Dokumentation des Bestandes ist eine Lichtberechnung nach gesetzlichen Vorgaben und derzeitigem Stand der Technik durchzuführen.
Die Datenaufnahme und Bestandsdokumentation der Straßenbeleuchtung wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat beauftragt die Netze BW aus Öhringen mit der Datenaufnahme und Bestandsdokumentation der Straßenbeleuchtung zu einem Bruttoangebotspreis von 71.152,48 Euro. Der Beschluss wurde mit zehn Ja-, zwei Gegenstimmen und zehn Stimmenthaltungen gefasst.
Ratsarbeit online
Am Montag, 23. September findet um 18.30 Uhr eine öffentliche Klausurtagung des Gemeinderates statt. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist am Dienstag, 8. Oktober 2019 eingeplant. Zuhörer sind herzlich willkommen. Sitzungstermine und –unterlagen sind auch auf der städtischen Homepage einsehbar: https://www.kuenzelsau.de/de/entscheiden---gestalten/Bürgerinfo/Sitzungskalender-
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