Besuch in der Stadtbücherei und im Stadtmuseum in Künzelsau wieder möglich
Mit Terminvereinbarung und Erfassung der Kontaktdaten
Nach den neuen Corona-Regelungen dürfen Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 – der Hohenlohekreis liegt Stand 08.03.2021 in diesem Bereich – ist ein Besuch mit vorheriger Terminvereinbarung und Erfassung der Kontaktdaten möglich. Eine Terminanfrage bis zwei Tage vor dem Besuch ist erwünscht.
Stadtbücherei Künzelsau ab Dienstag wieder geöffnet
Die Stadtbücherei Künzelsau kann ab Dienstag, 9. März 2021 wieder zu den regulären Öffnungszeiten besucht werden - allerdings nur mit vorheriger Terminbuchung unter Telefon 07940 9811611 oder E-Mail stadtbuecherei@kuenzelsau.de während den regulären Öffnungszeiten. Erst nach Bestätigung per E-Mail oder Telefon ist der Termin gültig.
- Dienstag 9 bis 15 Uhr
- Mittwoch 15 bis 18 Uhr
- Freitag 9 bis 15 Uhr
- Samstag 9 bis 12 Uhr
Stadtmuseum Künzelsau ab Mittwoch wieder geöffnet
Auch das Stadtmuseum Künzelsau steht ab Mittwoch, 10. März 2021 Besuchern wieder offen. Im Erdgeschoss ist die Ausstellung „Dokumentierter Wandel. Siegfried Reinold und seine Fotos“ zu sehen. Siegfried Reinold (1940-2016) arbeitete als Bautechniker im Hochbauamt der Stadtverwaltung Künzelsau. Als begeisterter Fotograf hielt er von 1973 an fest, was sich im Stadtgebiet veränderte. Im ersten Obergeschoss ist die Ausstellung „Künzelsau zur Ganerbenzeit“ zu sehen und im zweiten Obergeschoss wird ein Teil der Weltraum-Ausstellung zu Alexander Gerst und der Raumfahrt präsentiert, die zuvor im Rathaus zu sehen war. Ein Besuch ist nur mit vorheriger Terminbuchung zu den regulären Öffnungszeiten unter Telefon 07940 129-117 oder 07940 5460728 oder E-Mail stefan.kraut@kuenzelsau.de möglich. Auch hier ist eine Terminanfrage erst nach Bestätigung per E-Mail oder Telefon gültig.
Reguläre Öffnungszeiten:
Mittwoch bis Sonntag von 13 bis 17 Uhr
Hygienemaßnahmen
Die erforderlichen Abstände werden eingehalten und es werden Desinfektionsspender bereitgestellt. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) ist während des Aufenthalts Pflicht.
Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten
Bei steigenden oder sinkenden Inzidenzwerten im Hohenlohekreis können sich auch kurzfristig Änderungen ergeben.