Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau erlassen

Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 31.03.2021, in Kraft

Stadtplan Künzelsau Innenstadt.
Im rot eingezeichneten Bereich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Künzelsauer Innenstadt Pflicht.

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht für die Künzelsauer Innenstadt zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Ab Mittwoch, 31. März 2021, muss in der Zeit von 7 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Künzelsau in festgelegten Bereichen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diese Pflicht gilt nicht,

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer den Anforderungen entsprechenden Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • beim Konsum von Lebensmitteln,
  • oder für die sportliche Betätigung an der frischen Luft, sofern diese alleine durchgeführt wird.

In einer Karte sind die betroffenen Bereiche dargestellt. Die betroffenen Bereiche in der Künzelsauer Innenstadt werden entsprechend von der Stadt Künzelsau ausgeschildert.

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis Sonntag, 18. April 2021, bzw. wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 bezogen auf die Stadt Künzelsau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Stadt Künzelsau überwacht. Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über die positive Rückmeldung auf den Antrag einer Maskenpflicht und begründet diese für die Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb nicht nur in, sondern auch außerhalb der Geschäfte einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“