Allgemeinverfügung: Landratsamt schränkt Wasserentnahmen ein
Geringe Wassermengen in den Fließgewässern im Hohenlohekreis
Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern ab Freitag, 22. Juli 2022, per Allgemeinverfügung eingeschränkt. Über die vergangenen Tage sind die ohnehin schon niedrigen Wasserstände weiter gefallen, sodass die Flüsse und Bäche teilweise nur noch niedrigste Wasserstände führen.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 31. August 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter 07940 18-1857 oder 07940 18-1367 zur Verfügung.