Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen in Künzelsau

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW teilt mit

Feld und Wiese im Frühling.
Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

Auf der Gemarkung Künzelsau werden ab Frühjahr bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich statt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.

Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten.