Nur noch halbseitige Sperrung der K 2373 zwischen Morsbach und Künsbach
Teilfreigabe nach ersten Arbeiten
Die Kreisstraße K 2373 kann ab Donnerstag, 8. Juni 2023, wieder halbseitig befahren werden. Die Strecke wird mit einer Restfahrbahnbreite von 3 Metern und einem Maximalgewicht von 7,5 Tonnen wieder für den Verkehr freigegeben. Das bedeutet, dass die talseitige Fahrspur im Bereich der Schadstelle weiterhin gesperrt ist und die Verkehrsteilnehmer den Gegenverkehr beachten müssen.
Bislang war die Kreisstraße zwischen Morsbach und Künsbach aufgrund eines Hangrutsches beidseitig gesperrt. Die Risse an der Schadstelle wurden zwischenzeitlich von der Straßenmeisterei Künzelsau mit einer Bentonitsuspension verfüllt, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern. Weitere geologische Erkundungsarbeiten und Untersuchungen wurden beauftragt.