Gemeinderat Künzelsau am 15. Dezember 2020
Haushalt 2021 verabschiedet und klimaneutrale Baugebiete auf den Weg gebracht
In der letzten Sitzung im Jahr 2020 hat der Gemeinderat die finanziellen Weichen für das Jahr 2021 gestellt. Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan wurden verabschiedet. Eingeplant sind unter anderem Erweiterungen der Baugebiete in Amrichshausen und Gaisbach, für deren klimaneutrale Planung der Gemeinderat grünes Licht gegeben hat. Kontrovers wurde die Neufassung der Hauptsatzung diskutiert. Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse in der Hybrid-Sitzung gefasst:
Spenden
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende von der Albert Berner Deutschland GmbH in Höhe von 541,60 Euro und der Weiterleitung an den Kindergarten Käthe-Kollwitz-Weg zu. Der Beschluss wird einstimmig gefasst. Bürgermeister Stefan Neumann dankt der Spenderin.
Verabschiedung Haushaltsplan und Wirtschaftsplan
Bürgermeister Stefan Neumann hat den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan 2021 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 1. Dezember 2020 eingebracht. „Wir können trotz hoher Umlagen, die wir leisten müssen, auch im Jahr 2021 wieder einiges bewegen.“
- Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Haushalt 2021, vorgetragen von Robert Volpp (123 KB)
- Stellungnahme der Fraktion „SPD&GRÜNE“ zum Haushaltsplan 2021, vorgetragen von Hans-Jürgen Saknus (485 KB)
- Stellungnahme der „Unabhängigen Bürger Künzelsau“ zum Haushalt 2021, vorgetragen von Boris d‘Angelo (350 KB)
- Stellungnahme der Fraktion „DIE FREIEN“ zum Haushalt 2021, vorgetragen von Verena Löhlein-Ehrler (486 KB)
- Stellungsnahme der "Fraktion für Künzelsau", vorgetragen von Herbert Schneider (215 KB)
Mit einem einstimmigen Beschluss verabschiedet der Gemeinderat den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan 2021.
Der Haushaltsplan der Stadt Künzelsau enthält im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 49.699.530 Euro und Ausgaben in Höhe von 49.528.290 Euro sowie ein veranschlagtes Gesamtergebnis von 171.240 Euro. Im Finanzhaushalt sind ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 2.295.070 Euro und 12.579.000 Euro für Investitionen in Bauprojekte eingeplant. Kredite sind nicht vorgesehen und auch nicht eingeplant.
Der Wirtschaftsplan der KünWerke enthält im Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 10,96 Millionen Euro, im Vermögensplan 27,646 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) ist mit 9,215 Millionen Euro eingestellt.
Kreditaufnahme KünWerke
Der Gemeinderat ermächtigt die Stadtverwaltung, Trägerdarlehen vom Haushalt an die KünWerke bis maximal 9.290.000 Euro zu gewähren. Der Zinssatz soll ein Prozent betragen. Sobald das Geld im städtischen Haushalt benötigt wird, wird die Restschuld umgeschuldet und auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Gewährung von Trägerdarlehen stimmt der Gemeinderat ebenfalls zu. Die Finanzierung erfolgt über eine Entnahme aus den liquiden Mitteln. Der Beschluss wird mit vier Gegenstimmen gefasst.
Wohnbaugebiet Amrichshausen wird klimaneutral erweitert
Vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplans für 2021 vergibt der Gemeinderat den Auftrag für den Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand II –Ost“ in Amrichshausen als klimaneutrales Baugebiet an die Architektenpartnerschaft Stuttgart –ARP. Der Beschluss wird mit zwei Gegenstimmen gefasst.
Außerdem ermächtigt der Gemeinderat die Stadtverwaltung, weitere Aufträge im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplans zu vergeben. Das sind beispielsweise Aufträge für die Umweltprüfung mit Grünordnungsplan, eine Eingriff-/Ausgleichsbilanz und Umweltbericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und der Auftrag an die LEA Ludwigsburg zum Thema „Klimaneutralität“ des Baugebietes. Der Beschluss wird mit fünf Gegenstimmen gefasst.
Klimaneutrale Bauabschnitte für Wohnbaugebiet in Gaisbach
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, den Auftrag für den Bebauungsplan „Haselhöhe II, Bauabschnitt 2 und 3“ in Gaisbach als klimaneutrales Baugebiet an Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart zu vergeben. Der Gemeinderat ermächtigt die Stadtverwaltung, alle sonstigen erforderlichen Gutachten für den Bebauungsplan zu vergeben.
Neufassung der Hauptsatzung
Im Lauf einer engagiert und kontrovers geführten Diskussion werden drei Beschlüsse gefasst. Zunächst beschließt der Gemeinderat auf Antrag aus dem Gremium, dass nur über § 3a der Neufassung der Hauptsatzung abgestimmt wird und alle weiteren Teile der neuen Hauptsatzung vertagt werden. Der Beschluss wird mit neun Gegenstimmen gefasst.
Ein weiterer Antrag aus dem Gremium, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Antragsteller forderte, dass der Gemeinderat, und nicht der Bürgermeister, darüber entscheidet, ob eine Gemeinderatssitzung als Video- oder Hybridsitzung, ohne Anwesenheit der Stadträte, unter den Voraussetzungen des § 37a Abs. 1 und 2 GemO GemO durchgeführt wird.
Zum Ende der Diskussion nimmt der Gemeinderat den Beschlussantrag der Stadtverwaltung mehrheitlich an. Demnach wird in die bisher gültige Hauptsatzung der Stadt Künzelsau § 3a mit folgendem Wortlaut aufgenommen: „Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen oder Hybridsitzungen einberufen. Der Bürgermeister stimmt sich hierzu im Vorfeld mit den Fraktionsvorsitzenden ab. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 GemO.“
Alle weiteren zur Änderung vorgeschlagenen Punkte werden in späteren Sitzungen beraten.
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Künzelsau.
Die wesentliche Änderung betrifft die Formulierung in § 4 der Satzung, in der die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher geregelt ist. Bislang waren hier die einzelnen Künzelsauer Ortschaften namentlich genannt und einer Gemeindegrößengruppe nach dem Aufwandsentschädigungsgesetz zugeordnet. Durch diese Regelung war es erforderlich, die Satzung immer dann anzupassen, wenn sich die Gemeindegruppengrößen - entweder durch Änderung des Entschädigungsgesetzes oder durch Änderung der tatsächlichen Einwohnerzahl – geändert hat. Dies entfällt mit der Neufassung der Satzung.
Die erste Sitzung im Jahr 2021
Am Dienstag, 19. Januar 2021 ist die erste Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr geplant. Auch diese Sitzung wird voraussichtlich in hybrider Form stattfinden. Zuhörer können im Sitzungssaal des Rathauses Künzelsau die Sitzung verfolgen, werden aber gebeten, sich an die aktuell geltenden Pandemieauflagen zu halten.
Gemeinderat online
Alle öffentlichen Sitzungstermine, Beratungsvorlagen und Niederschriften sind auf der städtischen Homepage zu finden: http://www.kuenzelsau.de/buergerinfoportal .