Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Geflügelpest breitet sich aus

Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Flaggen mit dem Stadtlogo am Rathaus
Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

Das Landratsamt Hohenlohekreis informiert:

Seit dem 21. Januar 2023 muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen einhalten, um eine Einschleppung der Geflügelpest zu vermeiden. Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung für betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen. Eine labordiagnostische Abklärungsuntersuchung ist für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das Risiko zur Ausbreitung der Geflügelpest in Baden-Württemberg als „hoch“ eingestuft. Besonders Wildvögel und Wasservögel stellen das natürliche Reservoir für Geflügelpest-Erreger dar. Da das Virus aktuell deutschlandweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung von Ansteckungen besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Die Biosicherheitsmaßnahmen, die per Gesetz bereits für Haltungen ab 1000 Tieren gelten, werden nun auch für kleinere Haltungen vorgeschrieben. Dies stellt eine wichtige Maßnahme dar, ein landeseinheitliches und flächendeckendes Schutzniveau zu erreichen.

 
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist zudem darauf hin, dass auch kleine Geflügelhaltungen zu privaten Zwecken beim zuständigen Veterinäramt angezeigt bzw. registriert werden müssen.
 
Die betreffende Allgemeinverfügung ist im Internet unter https://kurzelinks.de/9blh zu finden.