Gemeinsam ein „Faires Frühstück“ genießen
Kaffee und Gespräche am Unteren Markt in Künzelsau
Vor kurzem wurde Künzelsau der Titel „Fairtrade Town“ für weitere zwei Jahre bestätigt. Seit der Titelverleihung 2015 lädt die Fairtrade-Stadt Künzelsau jährlich zu einem Fairen Frühstück ein. So auch dieses Jahr: Am Samstag, 19. Juni findet das gemeinsame Frühstück in gemütlicher Runde von 9 bis 11.30 Uhr am Unteren Markt in Künzelsau statt. Es bietet den optimalen Rahmen, sich zum Thema Fairer Handel auszutauschen und zu reflektieren, wie fair der eigene Frühstückstisch ist. Jede Besucherin und jeder Besucher bringt sein eigenes Frühstück sowie Geschirr und Besteck mit, der Künzelsauer Stadtkaffee wird kostenlos in Tassen von der Stadtverwaltung ausgeschenkt.
Mehr Informationen zum Thema „Fairtrade-Stadt Künzelsau“ sind auch zu finden auf der städtischen Homepage unter www.kuenzelsau.de/fairtrade.
Fair in den Tag
Fairtrade Deutschland ruft im Rahmen des Fairen Frühstücks Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, Fairtrade-Produkte auf den Frühstückstisch zu stellen und so die Vielfalt der Fairtrade-Produkte zu entdecken. Mit Fairtrade lässt sich ein üppig gefüllter Tisch decken, von Kaffee, Kakao, Honig und Schokoaufstrich bis hin zu Bananen und Saft. Die Produkte haben eins gemeinsam: Sie verbessern die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Produzentinnen und Produzenten.
Auflagen aufgrund von Corona
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Für die Kontaktnachverfolgung wird den Besucherinnen und Besuchern die Nutzung der Luca-App empfohlen, alternativ können die Kontaktdaten auf Anmeldezetteln erfasst werden. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) ist zu tragen, sofern sich die Besucherinnen und Besucher nicht an ihrem Platz befinden.
Sofern die Inzidenz unter 35 bleibt, ist keine Vorlage eines negativen Schnelltests, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Momentan sind an einem Tisch maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Genesene oder vollständig Geimpfte zählen nicht dazu. Teilnehmer, Beschäftige oder sonstige Mitwirkende dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie in Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand und noch keine 14 Tage vergangen sind oder Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweist. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Tische und Bänke werden entsprechend aufgestellt.