Lust auf ein „Faires Frühstück“?
Sommer in der Stadt – trotz Corona
Künzelsau darf seit 2015 den Titel „Faire Stadt“ tragen. Seit der Titelverleihung findet jährlich das „Faire Frühstück“ statt. Am 20. Juni 2020 können Besucher von 9 bis 11.30 Uhr somit das sechste gemütliche gemeinsame Frühstück am Unteren Markt genießen. Es bietet den optimalen Rahmen, sich zum Thema Fairer Handel auszutauschen und in gemütlicher Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. Jeder Besucher sollte selbst etwas zum Frühstücken sowie sein eigenes Geschirr und Besteck mitbringen.
Der Künzelsauer Stadtkaffee wird kostenlos in Tassen von der Stadtverwaltung ausgeschenkt. Dazu gibt es fair gehandelte Kaffeesahne und Zucker. Die Stadtverwaltung Künzelsau freut sich über viele Besucher. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Alle Informationen zum Thema „Fairtrade Stadt Künzelsau“ sind auch zu finden auf der städtischen Homepage unter www.kuenzelsau.de/fairtrade.
Ebenfalls am 20. Juni findet von 10 bis 11 Uhr eine Vorlesestunde für Vorschulkinder bis zur zweiten Klasse in der Stadtbücherei im Alten Rathaus unter den dann aktuell geltenden Auflagen und Abstandsregeln statt.
- Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung müssen Kontaktdaten aller Besucher notiert werden. Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde werden nach §§ 16, 25 IfSG der Name, Vorname, Datum, Telefonnummer oder Adresse des Teilnehmers bei der Anmeldung aufgenommen und vier Wochen aufbewahrt.
- An einem Tisch sind nur Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
- Teilnehmer, Beschäftige oder sonstige Mitwirkende dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie in Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand und noch keine 14 Tage vergangen sind oder Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
- Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Tische und Bänke werden entsprechend aufgestellt.
- Sofern der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Körperkontakt (insbesondere Händeschütteln oder Umarmen) ist zu vermeiden.
- Ausreichend Desinfektionsmittel ist vorhanden.