In Kindertageseinrichtungen und Schulen in Künzelsau
Erweiterung der Notbetreuung
Ab kommenden Montag, 27. April 2020 wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen sowie an den Schulen ausgeweitet. Die Schulkindbetreuung geht nun bis einschließlich Klasse 7. Bislang hatten nur Kinder, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, einen Anspruch auf Notbetreuung.
Nunmehr haben auch Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in die Notbetreuung, wenn
- 1. die Erziehungsberechtigten bzw. die Alleinerziehenden außerhalb der Wohnung eine „präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit“ wahrnehmen (Arbeitgeberbescheinigung erforderlich) und
- 2. eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist (Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten bzw. der Alleinerziehenden erforderlich).
- Sofern es personell umsetzbar ist, soll die Notbetreuung in der Einrichtung bzw. Schule stattfinden, in der die Kinder normalerweise betreut bzw. beschult werden. Meldungen bei Bedarf bitte zeitnah an die Kindergarten- oder Schulleitung.
(Erstellt am 22. April 2020)