Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Ausschreibung Jahresprogramm 2022

Anträge bis 15. September 2021 im Rathaus Künzelsau einreichen

Belsenberg von oben.
Luftbildaufnahme von Belsenberg. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Die Unterlagen zu den privaten Projekten müssen deshalb bis spätestens 15. September 2021 bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen werden.

Gefördert werden Projekte im Bereich der Schwerpunkte Wohnen/Innenentwicklung, Grundversorgung und Arbeiten. Für eigengenutzte wohnraumbezogene Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 20.000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Ebenfalls 30 oder sogar 35 Prozent (CO2-Speicherzuschlag) Förderung sind möglich bei Maßnahmen, die zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung dienen. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Förderfähig sind auch Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

Informationen und Beratung bei der Stadtverwaltung

Wer einen Förderantrag stellen möchte, kann sich gerne beraten lassen von Marina Schukowski-Hust bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Telefon 07940 129-422, marina.schukowski-hust@kuenzelsau.de .
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung: www.kuenzelsau.de/stadterneuerung .