ELR: Ausschreibung Jahresprogramm 2021
Infos in Bürgersprechstunden - Anträge bis 1. September 2020 im Rathaus Künzelsau einreichen
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2021 über die Aufnahme in das ELR. Die Unterlagen zu den privaten Projekten müssen deshalb bis spätestens 1. September 2020 bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2021 umgesetzt und davor nicht begonnen werden.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklungwerden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro (Modernisierung /Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2021 eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Aufnahmeaufträge mit Projekten aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent (gegebenenfalls 35 Prozent bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.
CO2-Speicherzuschlag: Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2021 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 1. September 2020 bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2021 umgesetzt und davor nicht begonnen werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Interessenten, die einen Förderantrag stellen möchten, können sich kostenlos beraten lassen von Julia Model, Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, 07141/16 757 324, julia.model@wuestenrot.de.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung: www.kuenzelsau.de/stadterneuerung .
Bürgersprechstunden
Neben der telefonischen Beratung, sind dazu noch folgende Bürgersprechstunden in den Teilorten vorgesehen, um Fragen von Interessenten rund um den ELR-Antrag persönlich zu klären:
- Donnerstag, 18. Juni 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr, Rathaus Belsenberg, Herrengasse 14
- Donnerstag, 18. Juni 2020, 18.00 bis 19.30 Uhr, Rathaus Gaisbach, Waldenburger Straße 18
- Montag, 22. Juni 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Garnberg, Hofstraße 25
- Montag, 22. Juni 2020, 18.00 bis 19.30 Uhr, Rathaus in Morsbach, Brühlsteige 7
- Dienstag, 30. Juni 2020, 16.00 bis 17.30 Uhr, Rathaus Amrichshausen, Julius-Echter-Straße 34
- Dienstag, 30. Juni 2020, 18.00 bis 19.30 Uhr, Rathaus Kocherstetten, Schloßbergsteige 23