Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Startschuss für ELR 2025: Jetzt bewerben!

ELR Ausschreibung Jahresprogramm 2025 gestartet

Eine Familie aus Künzelsau-Haag hat ein Haus aus den 60er Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Foto: Privat.

Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen können sich für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2025 bewerben. Die Anträge sind bis einschließlich 15. September 2024 bei der Stadtverwaltung Künzelsau einzureichen.

Was ist das ELR?
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des Programms ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und damit den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken.

Es gibt vier Förderschwerpunkte:
  • Innenentwicklung/Wohnen 
  • Grundversorgung 
  • Arbeiten 
  • Gemeinschaftseinrichtungen

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Für den Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ soll rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Bestandsgebäuden, außerdem umfassende Modernisierungen. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.

Des Weiteren soll mit dem Programm die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Hierzu zählen auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote.

Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden.

Antragsverfahren, weitere Informationen
Anträge sind bis 15. September 2024 bei der Stadtverwaltung Künzelsau einzureichen. Bei Fragen steht Ines Necker von der Stadtverwaltung Künzelsau zur Verfügung, Telefon 07940/129-617, ines.necker@kuenzelsau.de.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr