Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2024 gestartet

Anträge bis 10. September 2023 bei der Stadtverwaltung Künzelsau einreichen

In den Stadtteilen können Projekte mit Mitteln aus dem ELR-Programm gefördert werden. Im Foto ist Morsbach im Vordergrund. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen können sich für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2024 bewerben. Die Anträge sind bis einschließlich 10. September 2023 bei der Stadtverwaltung Künzelsau einzureichen.

Was ist das ELR?

ELR ist das wichtigste Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird dabei besonders gefördert.

Was ist 2024 neu?

Ab diesem Programmjahr sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung / Wohnen und Arbeiten nur noch förderfähig, wenn die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material, zum Beispiel Holz, besteht. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in den Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.

Wo liegen die Schwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und gesundheitsbezogene Angebote zählen.

Im Förderschwerpunkt Wohnen / Innenentwicklung steht die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne sowie die Aktivierung innerörtlicher Potentiale im Fokus. Insbesondere die Umnutzung vorhandener Bausubstanz wie zum Beispiel leerstehende Gebäude, Aufstockungen, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen) und innerörtliche Nachverdichtungen werden gefördert.
 
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk einsetzt, kann einen Förderzuschlag um fünf Prozentpunkte auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen.

Ansprechpartnerinnen, Beratungstermine, weitere Informationen

Für Interessierte, die ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, stehen gerne die beiden folgenden Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: Julia Model von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, 07141 16 757-324, julia.model@wuestenrot.de und Silke Mittnacht von der Stadtverwaltung Künzelsau, 07940 129-432, silke.mittnacht@kuenzelsau.de .
 
Beratungstermine werden in den kommen Wochen angeboten und rechtzeitig bekanntgegeben.
 
Weitere Informationen über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Antragstellung sind auf der städtischen Homepage unter http://www.kuenzelsau.de/stadterneuerung abrufbar.