Das städtische Bürgeramt informiert:
Dauerärgernis „Hundekot“
Wer ist nicht schon einmal in Hundekot getreten und hat sich anschließend maßlos über das unvernünftige Verhalten mancher Hundehalter geärgert?
Das Bürgeramt weist an dieser Stelle mit Nachdruck darauf hin, dass der Hundehalter dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Sportplätzen, Kinderspielplätzen, Spazierwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf Äckern und Feldern, in fremden Vorgärten oder Garageneinfahrten verrichtet. Falls das Malheur doch passiert, ist es von der Begleitperson unverzüglich zu beseitigen.
Verstöße gegen diese Bestimmung sind ordnungswidrig und werden bei entsprechender Anzeige mit einer Geldbuße belegt.
Die Stadtverwaltung Künzelsau appelliert an die Rücksichtnahme der Hundehalter, diese Regelung zu beachten. Die Hundehalter werden außerdem gebeten, die aufgestellten Dog-Stationen zu benutzen.