Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Warnstufe tritt heute in Kraft

Corona-Update: Neue Corona-Regeln

Künzelsau-Flaggen am Künzelsauer Rathaus.

Da die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert 250 überschritten hat, treten ab heute, 3. November 2021, die Regeln der Warnstufe in Kraft.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen nun in vielen geschlossenen Räumen einen PCR-Test – ausgenommen hiervon sind unter anderem Kinder bis einschließlich sieben Jahre und Schüler. Für sie gilt weiterhin der Schülerausweis als Nachweis – auch in den Herbstferien. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Folgende Bereiche sind betroffen:
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Kinos, Konzerte
  • Kultureinrichtungen – zum Beispiel Stadtmuseum und Stadtbücherei (außer für die Abholung von Medien)
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse
  • Gastronomie, Kneipen, Imbisse
  • Freizeitparks, Bäder – zum Beispiel das Hallenbad TollKÜN
  • Sportstätten
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen – zum Beispiel die Jugendmusikschule
  • Jugendzentrum Künzelsau und Jugendblockhaus Taläcker - während der Herbstferien ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr (U18) können in der Einrichtung getestet werden. Ab dem 18. Lebensjahr (Ü18) müssen die Jugendlichen einen PCR-Test mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Private Zusammenkünfte sind nur noch mit bis zu fünf weiteren Personen zusätzlich zum eigenen Haushalt erlaubt. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.

Ausführliche Informationen in der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211015_Auf_einen_Blick_DE.pdf