Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wichtige Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages
Hier geht es zu den Endergebnissen der Bundestagswahl 2025 Stimmen Künzelsau
Danke an alle Wahlhelfer und Kandidaten
Bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag waren knapp 144 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Einsatz: Die 14 Wahllokale in der Gesamtstadt Künzelsau waren von 8 bis 18 Uhr im Schichtbetrieb für die Stimmabgabe besetzt. „Herzlichen Glückwunsch den gewählten Kandidaten Christian Freiherr von Stetten und Harald Ebner sowie herzlichen Dank allen Kandidatinnen, Kandidaten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Beteiligung und Unterstützung“, so Bürgermeister Stefan Neumann.
Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen / Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Der Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 2. Februar 2025 beim Rathaus des Wohnortes eingegangen sein. Die Antragsformulare sind online abrufbar.
Wahlscheinantrag für Briefwahl bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine für die Briefwahl neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Die Stadtverwaltung Künzelsau bietet hier auf der Homepage die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des Links erhält die Person ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift schicken zu lassen.
Für die automatische Prüfung der angegebenen Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der jeweiligen Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis angezeigt.
Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - zu erfassen sind nur das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann auch formlos per E-Mail ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben werden.
Kontakt Sachbearbeiterinnen:
- Sabine Bich, sabine.bich@kuenzelsau.de
- Isabell Bosbach, isabell.bosbach@kuenzelsau.de
- Telefon 07940 129-318
Zu beachten gilt, dass mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst zirka zwei Wochen vor dem Wahltag begonnen werden kann.
Öffentliche Bekanntmachungen:
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bundestagswahl 2025 kurz erklärt
Die Landeszentralen für politische Bildung haben einen Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 erstellt.
FAQ: Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation