Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!

Europawahl und Kommunalwahlen am kommenden Sonntag

Briefwahl Foto: Stadtverwaltung Künzelsau

Landesweit kommt es aktuell zu Beschwerden über die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen am kommenden Sonntag. Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, sollte deshalb schnell handeln.

Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich umgehend mit dem Bürgerbüro bei der Stadtverwaltung Künzelsau in Verbindung setzen. Bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, können noch Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich im Künzelsauer Bürgerbüro vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht noch einmal gewählt werden.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr im Bürgerbüro bei der Stadtverwaltung Künzelsau nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

In besonderen, gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, im Rathaus Künzelsau eingeht. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.