Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände an Silvester

Das städtische Bürgeramt informiert

Künzelsau bei Nacht.
Foto Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH.

Das neue Jahr wird einem alten Brauch zufolge mit Abbrennen von Kleinfeuerwerk aller Art begrüßt.

§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz enthält hierzu örtliche und zeitliche Regelungen. Insbesondere ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Darüber hinaus ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 beschränkt und nur am 31. Dezember und 1. Januar zulässig. Die Stadtverwaltung bittet darum, dies zu berücksichtigen.