Neue Nichtraucherschutz-Regeln für öffentliche Plätze
Die Stadtverwaltung Künzelsau informiert über die Umsetzung des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg, das am 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Mit den neuen Regelungen soll der Gesundheits- und Jugendschutz im öffentlichen Raum weiter gestärkt und ein rücksichtsvolles Miteinander gefördert werden.
Ziel ist es insbesondere, Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen sowie öffentliche Bereiche sauberer, familienfreundlicher und lebenswerter zu gestalten.
Künftig gilt ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen, auf Schulhöfen, auf der gesamten Fläche des Kocherfreibads sowie im Innen- und Außenbereich einschließlich des Vorplatzes des TollKÜN Hallenbads. Darüber hinaus ist das Rauchen auch an Bus- und Bahnhaltestellen sowie an den Bergbahnhaltestellen in Künzelsau und auf den Taläckern untersagt. Die entsprechenden Bereiche werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
Die neuen Regelungen beziehen sich nicht nur auf klassische Tabakprodukte, sondern ausdrücklich auch auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer.
Die Stadtverwaltung Künzelsau begrüßt die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Rücksichtnahme und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

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