Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Neue Krippen-Einstiegsgruppe für Kinder von 1 bis 2 Jahren

Mehr Unterstützung im Alltag:

Ein kindgerecht gestaltetes Gebäude der Krippe in Künzelsau, davor ein Spielplatz mit Spielgeräten und Sandbereich. Das Gelände wirkt einladend und sicher für Kleinkinder im Alter von ein bis zwei Jahren.
Ein neuer Betreuungsort für Kinder von ein bis zwei Jahren, der Familien im Alltag entlastet, frühe soziale Kontakte fördert und den behutsamen Einstieg in die Kinderbetreuung außerhalb der Familie unterstützt. Foto: Stadtverwaltung Künzelsau.

Die Stadtverwaltung Künzelsau startet zum 15. Mai 2026 ein neues Unterstützungsangebot für Familien. Eltern, die in Künzelsau bereits ihren ersten Wohnsitz haben oder als Zuzüge in die Neubaugebiete gezogen sind und vor Ort kaum familiäre Unterstützung haben, können künftig eine Krippen-Einstiegsgruppe nutzen. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von ein bis zwei Jahren.

Die Krippen-Einstiegsgruppe findet an drei Vormittagen pro Woche, jeweils montags bis mittwochs von 7.30 bis 12.30 Uhr, in den Krippenräumen in Gaisbach Haselhöhe statt. Das zunächst auf ein Probejahr angelegte Angebot soll insbesondere Eltern entlasten, die sich aktuell noch nicht im Berufseinstieg befinden, jedoch aufgrund fehlender familiärer Unterstützung Zeit für persönliche Termine und die Organisation ihres beruflichen Wiedereinstiegs benötigen.

Neben der direkten Kontaktaufnahme zu den neuen Eltern bietet die Gruppe den Kindern die Möglichkeit, erste soziale Kontakte zu knüpfen und sich an eine Betreuungssituation außerhalb der Familie zu gewöhnen.

Eine Arbeitgeberbescheinigung ist für die Teilnahme an der Krippen-Einstiegsgruppe nicht erforderlich. Das Angebot ist für Kinder mit erstem Wohnsitz in Künzelsau gebührenfrei.

Interessierte Eltern können sich direkt an die Stadtverwaltung Künzelsau wenden. Ansprechpartnerin für die Platzreservierung ist Irina Gareis, erreichbar per E-Mail unter Irina.gareis@kuenzelsau.de oder telefonisch unter 07940/129-118.