Häuser in einem Neubaugebiet.
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Fortschreibung Qualifizierter Mietspiegel für Künzelsau

Die Fortschreibung des Mietspiegels 2025/2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2026 anerkannt. Er ist am 1. März 2026 in Kraft getreten und ist bis 29. Februar 2028 gültig.

Die Stadt Künzelsau hat den qualifizierten Mietspiegel für 2023/2024 fortgeschrieben. Das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg, das bereits die Erstellung des ursprünglichen Mietspiegels übernommen hatte, wurde auch mit der Fortschreibung beauftragt. Die Anpassung erfolgte per Index unter Verwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.

Für den Zeitraum Juni 2023 bis Juni 2025 ergibt sich eine Steigerung von 4,28 %, die in die neue Mietspiegeltabelle eingeflossen ist. Der fortgeschriebene Mietspiegel 2025/2026 tritt am 1. März 2026 in Kraft und gilt für zwei Jahre bis zum 29. Februar 2028. Damit bleibt er als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt und rechtsverbindlich.

Luftbild Stadt Künzelsau bei Morgendämmerung
Foto: Foto Linke GmbH.

Vergleichsmieten können nun mithilfe des Mietspiegels ermittelt werden. Berücksichtigt werden dabei Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung. Die Gegebenheiten des Markts, Angebot, Nachfrage und Umfeld bestimmen im Wesentlichen den Preis fürs Wohnen. Der Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 30 und 150 Quadratmeter.