Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Schwäbisch Hall
Laßbach liegt in der Überwachungszone / Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Hohenlohekreis teilt mit, dass im Hohenlohekreis erhöhte Vorsichtsmaßnahmen gelten. Es wurde eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone im Hohenlohekreis erlassen. Damit gelten sowohl für den in der Überwachungszone liegenden Künzelsauer Stadtteil Laßbach als auch für den gesamten Hohenlohekreis verbindliche Anordnungen und Hinweise zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest.
Die Allgemeinverfügung bleibt bis zu ihrem Widerruf durch das Veterinäramt und der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Hohenlohekreis gültig.
Eine Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Hohenlohekreises nachgelesen werden: www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen.