Förderprogramm ELR 2026 stärkt Ortskerne in Künzelsau
Das Land Baden-Württemberg bietet mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ein umfassendes Förderangebot zur strukturellen Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Ziel ist es, lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sicherzustellen sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.
Im Jahresprogramm 2026 liegt ein besonderer Fokus auf der innerörtlichen Entwicklung und der Aktivierung bestehender Ortskerne. Gleichzeitig spielt der Klimaschutz eine zentrale Rolle: Projekte werden insbesondere dann gefördert, wenn vorhandene Bausubstanz genutzt wird. Voraussetzung für eine Förderung in den Bereichen Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen ist zudem, dass die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus CO₂-speichernden Materialien besteht, in der Regel aus Holz.
Förderfähig sind Vorhaben in Ortskernen sowie in Siedlungsflächen aus den 1960er- und 1970er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder entsprechende Siedlungsbereiche angrenzen. Darüber hinaus müssen die Projekte eine entsprechende Planungsreife aufweisen; eine Baugenehmigung muss bereits vorliegen.
Detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und dem Verfahren zur Antragstellung sind online unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ sowie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ verfügbar.
Die Antragsfrist für das unterjährige Förderprogramm endet am 13. Mai 2026. Interessierte können sich zur Abstimmung der erforderlichen Unterlagen an das Stadtbauamt, Ines Necker per Telefon unter 07940/129-617 und E-Mail ines.necker@kuenzelsau.de wenden.

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