Verfahren
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
Sie möchten ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden? Dann trägt die zuständige Handwerkskammer Sie in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Zuständige Stelle
die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie benötigen keinen Qualifikationsnachweis.
Das ist anders, als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk.
Verfahrensablauf
Ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Je nach Angebot der Handwerkskammern steht das Antragsformular zum Download bereit oder kann über ein Formularcenter direkt ausgefüllt werden. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
Fristen
Anzeige der Gewerbetätigkeit: sofort nach Beginn
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere).
Kosten
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
- Liste der Berufe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können: Anlage B zur Handwerksordnung
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 21.09.2023 freigegeben.