Verfahren
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) - sich bewerben
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet die Möglichkeit, im Umwelt-, Klima- und Naturschutz zu arbeiten und praktische Erfahrungen zu sammeln.
Es dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung.
Die Auswahl zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen ist sehr groß.
Möglich ist beispielsweise eine Mitarbeit in folgenden Bereichen:
- in der ökologischen Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau
- in Einrichtungen der Umweltbildung
- bei Natur- und Umweltschutzverbänden
- bei Natur- und Umweltschutzzentren
- bei umweltorientierten Unternehmen
- bei Umwelt- oder Planungsämtern
Eine Liste der möglichen Einsatzstellen finden Sie im Onlineangebot der Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
Diese sind in Baden-Württemberg
- die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb),
- die Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH (DRS),
- das Diakonische Werk Württemberg,
- der Internationale Bund (IB) e.V. - Freiwilligendienste und
- die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Das FÖJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des nächsten Jahres.
Tipp: Die Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres bieten wichtige Informationen rund um das Thema (zum Beispiel Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung) online, in persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächen an.
Zuständige Stelle
- landesweit: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
- Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH
- Diakonisches Werk Württemberg
- die Freiwilligendienste beim Internationalen Bund (IB) e.V.
- Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Teilnahme am FÖJ sind:
- Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in der Regel ab 16 Jahren)
- höchstens 27 Jahre alt
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme am FÖJ müssen Sie sich bei einem Träger bewerben.
Landeszentrale für politische Bildung
Sie sollten anhand der lpb-Einsatzstellenliste maximal drei Einsatzstellen auswählen, bei denen Sie gerne das FÖJ machen wollen. Sie können sich online bewerben. Dazu müssen sie das Formular (ich-will-foej.de) für jede ausgewählte Einsatzstelle auf der Seite der lpb ausfüllen und ein Bewerbungs- beziehungsweise ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf als Datei (ohne Zeugnisse und Foto) hochladen, also insgesamt dreimal.
Die Wunscheinsatzstellen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH
Sie können Ihre Bewerbung online abgeben. Im Onlineauftritt der DRS müssen Sie das Onlineformular ausfüllen, die geforderten Unterlagen als Anhang hochladen und alles zusammen absenden.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden Sie zu einem Informationsgespräch eingeladen. Erst nach einem "Probearbeiten" an der Wunscheinsatzstelle entscheiden Sie gemeinsam mit der Einsatzstelle.
Diakonisches Werk Württemberg
Den Bewerbungsbogen (Diakonisches Werk) für das FÖJ finden Sie auf den Internetseiten des Diakonischen Werkes. Sie können das Formular ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen direkt an das Diakonische Werk Württemberg schicken.
Am jeweiligen Standort können Sie sich über die Einsatzstellen und die weiteren Schritte hin zur Bewerbung informieren.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiner e.V.
Büro Karlsruhe
Abt. Freiwilligendienste
Parzivalstr. 2b
76139 Karlsruhe
E-Mail: kontakt@freunde-waldorf.de
Dein FÖJ | Freunde Waldorf
Fristen
Sie können sich laufend bewerben. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Trägers.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben, aus dem Ihre Motivation für eine Teilnahme an einem FÖJ hervorgeht, mit Angaben darüber,
- warum Ihre Entscheidung gerade auf die angegebene Einrichtung gefallen ist und
- welche Vorstellungen Sie von Ihrer künftigen Tätigkeit haben
- Lebenslauf
- bei Minderjährigkeit: Zustimmungserklärung der Eltern (mit Unterschrift)
Hinweis: Die Trägerorganisationen können weitere Unterlagen anfordern.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
variiert von Träger zu Träger beziehungsweise Einsatzstelle zu Einsatzstelle
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG):
- § 2 Freiwillige
- §§4 - 6 Freiwilliges ökologisches Jahr, Jugendfreiwilligendienste im Inland, Jugendfreiwilligendienst im Ausland
Freigabevermerk
18.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg