Blick auf den Künzelsauer Rathausturm von unten, daneben Flaggen mit dem Logo von Künzelsau.
StartRathaus und BürgerthekeFührerscheinFahrgastbeförderung

Lebenslagen

Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg