Schloß Stetten
Ritter
Ab dem 8. Jahrhundert unserer Zeitrechnung, als nacheinander Mauren, Wikinger und Ungarn Mitteleuropa bedrohten, wurden zur Verteidigung Truppen mit bewaffneten Reitern aufgestellt. In den Stand des Ritters konnten auch Nichtadelige aufsteigen, immer vorausgesetzt, sie waren in der Lage ihre Ausrüstung und ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ihre Bedeutung entfaltete sich im Hochmittelalter – ab dem 14. Jahrhundert wurden sie militärisch bedeutungslos. An ihre Stelle traten nach und nach die Landsknechtsheere.
Burgen
Flankierend zu der militärischen Aufrüstung entstanden ab dem 10. Jahrhundert verstärkt Verteidigungsanlagen – von einfachsten Befestigungen bis hin zu großangelegten Burganlagen, überwiegend auf Bergspitzen. Vorher hatten die Adelsfamilien in den Dörfern unter ihren Untertanen gelebt. Die letzten „Festen“ wurden im 16. Jahrhundert errichtet. Dieses waren Familiensitze, die, übers Land verteilt, mit kleinen militärischen Besatzungen, angeführt von Rittern, bei Gefahr rasch in ihrem Umland eingreifen konnten und für Kriegszüge Personal stellen mußten. Meist gelang es den hier niedergelassenen Adelsfamilien, ein eigenes Territorium ringsherum zu erwerben, die in unserem Raum bis maximal 1806 souverain blieben.
Die Burg Stetten datiert zurück bis in die Stauferzeit, die vom 11. bis zum 13. Jahrhundert reicht. 1085 soll Kaiser Barbarossa die Genehmigung zu ihrem Bau gegeben haben. Sie ist eine Höhenburg in westlicher Spornlage über dem hier nordwärts laufenden Tal des Kochers, flankiert von zwei tief eingeschnittenen Bachtälern, die dem Fluss aus dem Osten zulaufen. Der Bergfried – der einst noch etwas höher war – bot einen guten Rundumblick auf Täler und Ebene. Unterhalb liegt am rechten Hangfuß des Flusstals und am Ufer das Dorf Kocherstetten. Aufgrund ihres guten Erhaltungszustands bildet diese Anlage ein Idealbild einer mittelalterlichen Burg.
Den Burgenbau löste ab dem 17. Jahrhundert die Errichtung von Großfestungen ab, die als Basis von Großarmeen dienten.
Stetten
Ab 1098 sind Urkunden des Ritterstiftes Comburg am Kocher erhalten geblieben, in denen die Herren von Stetten als Zeugen vielfach genannt werden. So Adelrich, Heinrich und Adelhalm von Stetten, und 1101 Walto, Arn und Gumbert von Buchenbach. Als Leitsymbol der Verwandtschaft wird das in vielen Urkunden auftauchende Wappen mit den drei Barten angesehen. Sie sind vermutlich aus dem Stand der Dienstmannen aufgestiegen, die den Kochergaugrafen zur Seite standen.
Die Freiherrenwürde ist aus verschiedenen Kaiserlichen Urkunden und Lehensbriefen erweislich. Im Jahre 1140 wird das Schloss Kocherstetten unter Siegfried Zürch de Steten erbaut. Dieser gehörte wahrscheinlich schon dem Geschlecht an, da der Vorname „Zürch“ noch lange Zeit von Angehörigen der Familie getragen wurde. Wolfgang, 1253 als Sohn Zürchs genannt, erwirbt die Burg Gabelstein. 1319 sitzt Gernot der Alte von Stetten im Ort. Berthold von Stetten erwirbt 1336 das Schloss und Dorf Buchenbach, welches sich auch heute noch in den Händen der Familie befindet.
Seit der Organisation der Reichsritterschaft gehörten die von Stetten dem Kanton Odenwald an. Die Güter Schloss Stetten und Burg Buchenbach bildeten von jeher das gemeinsame Stammgut, nur schrieb ein vom 13. bis 14. Jahrhundert blühender Zweig sich auch „Buchener von Stetten“. Mitte des 17. Jahrhunderts vereinigten sich sämtliche Familiengüter unter Wolfgang Eberhard von Stetten († 1644). Dazu gehörte ein Anteil an Sachsenflur, Ober- und Unterschüpf und Uiffingen im Amte Boxberg sowie im ein Anteil an Schloss Stetten, Hall, Gerabronn und Öhringen. Die drei Söhne Eberhards von Stetten verteilten die Güter durchs Los und deren Nachkommen begründeten drei Linien, die das so genannte „Innere Haus“, das „Äußere Haus“ und das „Buchenbacher Haus“ bildeten. Das Innere Haus erlosch 1865 und fiel zu gleichen Teilen den beiden verbleibenden Häusern zu. Die beiden verbleibenden Linien blieben im Besitz der uralten Stammsitze Schloss Stetten am Kocher und Burg Buchenbach an der Jagst. Zweige des Geschlechts führen nach ihren Sitzen, der Burg Gabelstein und dem Schloss Bartenau, die Namen „von Gabelstein“ und „von Bartenau“.
Tierberg und Künzelsau
1387 erwarb das Geschlecht die nahe am Stammsitz und strategisch günstig gelegene Satellitenburg Burg Tierberg, erweiterte die Anlagen und nutzte sie auch als Jagdschloss. 1474 verlangten die Nachfahren des damaligen Verkäufers aus dem Hause Hohenlohe-Langenburg die vertraglich zugesicherte Rückgabe der Burg für den alten Preis. Die Herren von Stetten verlangten jedoch eine Entschädigung für die ihnen entstandenen Baukosten und wurden daraufhin 1475 von bewaffneten Truppen des gegnerischen Lagers aus Burg Tierberg vertrieben. In den darauffolgen zwei Jahrzehnten führten die beiden Familien dann einen verlustreichen Fehdekrieg. 1488 gelang dem Adelshaus Hohenlohe-Langenburg sogar eine teilweise Eroberung des Stammsitzes der Stettens, Schloss Stetten. Da sich beide Geschlechter zwischenzeitlich auch mächtigere Verbündete gesucht hatten, entwickelte sich die Fehde am Ende zu einem Verfassungsstreit zwischen Kaiser und Reichsfürsten um die Macht im Heiligen Römischen Reich. Der Konflikt, der erst 1495 beigelegt wurde, ging als Tierberger Fehde in die Geschichte ein und gilt bis heute als einer der Gründe für die Reichsreform.
Daraus resultiert das Stettensche Familienmotto: „Summum ius saepe summa iniuria“ (Das höchste Recht kann auch das schlimmste Unrecht sein). Die Tierberger Fehde war die letzte legale Fehde im Reich gewesen. Und auch sie wurde mit einem Gerichtsverfahren abgeschlossen. Das Recht sei oft ein Kompromiss, wie auch bei dem Streit um den eigenen Gerichtshof. Stetten behauptete sich gegen die Ansprüche Hohenlohes, und dies über Jahrhunderte hinweg. Die Herren von Stetten waren einst wichtige und einflussreiche Herren des Ganerbenortes Künzelsau – dessen Verwaltungsordnung 1493 im Amorbacher Burgfriedensvertrag aufgestellt wurde. Der Ort wurde von einem „Gemeinschaftlichen Ganerbenamts-Schultheißen“ verwaltet. 1717 gaben die Stetten ihre letzten Anteile an Künzelsau ab. Ihre territoriale Eigenständigkeit verloren dann beide, Hohenlohe wie Stetten gleichzeitig, 1806 an den König von Württemberg.