Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnen, Arbeiten und Grundversorgung

Anträge bis zum 15. September 2021 bei der Stadtverwaltung Künzelsau einreichen

Zimmermann-Familie.
Die Zimmerei Kraft aus Künzelsau-Nitzenhausen hat für den Neubau einer Halle Fördergelder im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum erhalten. Foto privat.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Förderschwerpunkt Arbeiten – Neubau einer Halle für die Zimmerei Kraft

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum lässt sich auch bei Privatmaßnahmen sehr gut umsetzen. Philipp Kruck aus Künzelsau-Haag hat im letzten Jahr ein Haus aus den 60er Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Bei mehreren Wohneinheiten ist ein Zuschuss pro Wohneinheit möglich. „Nachdem wir uns entschlossen haben, das Elternhaus meiner Mutter umzubauen, hat uns der Architekt auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht. Anschließend haben wir uns bei der Stadtverwaltung Künzelsau gemeldet und wurden super beraten“, so Philipp Kruck. Er blickt zufrieden auf die Vorgehensweise zurück: „Im September 2019 haben wir den Förderantrag eingereicht und im Frühjahr 2020 die Zusage erhalten. Wenn man sich umfassend informiert und beraten lässt, sind sehr viele Möglichkeiten der Förderung da.“

Förderschwerpunkt Wohnen – Hausumbau mit sechs Wohneinheiten

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum lässt sich auch bei Privatmaßnahmen sehr gut umsetzen. Philipp Kruck aus Künzelsau-Haag hat im letzten Jahr ein Haus aus den 60er Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Bei mehreren Wohneinheiten ist ein Zuschuss pro Wohneinheit möglich. „Nachdem wir uns entschlossen haben, das Elternhaus meiner Mutter umzubauen, hat uns der Architekt auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht. Anschließend haben wir uns bei der Stadtverwaltung Künzelsau gemeldet und wurden super beraten“, so Philipp Kruck. Er blickt zufrieden auf die Vorgehensweise zurück: „Im September 2019 haben wir den Förderantrag eingereicht und im Frühjahr 2020 die Zusage erhalten. Wenn man sich umfassend informiert und beraten lässt, sind sehr viele Möglichkeiten der Förderung da.“

Familie steht vor dem Neubau ihres Hauses.
Familie Kruck aus Künzelsau-Haag hat im letzten Jahr ein Haus aus den 60er Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Foto privat.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Sanierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern tragen zur Nachverdichtung bei und stehen im Fokus der Förderung. Dies gilt auch für Siedlungsflächen der 60er Jahre, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Für den Förderschwerpunkt Wohnen werden daher voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Aufnahmeaufträge mit Projekten aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. 

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Kommunen gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten aus allen Förderbereichen aus dem Stadtgebiet Künzelsau einschließlich aller Stadtteile bis spätestens 15. September 2021 bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen. Ansprechpartner für Fragen zum Programm und zum Förderantrag ist bei der Stadtverwaltung Künzelsau Marina Schukowski-Hust, Telefon 07940 129-422, E-Mail mailto:marina.schukowski-hust@kuenzelsau.de. Weitere Informationen sind unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr zu finden.