Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Coronavirus: Wichtige Informationen

Ins Künzelsauer Rathaus nur im Ausnahmefall / Betrieb von Geschäften und Lokalen eingeschränkt

Künzelsauer Flaggen vor dem Rathaus.

Auch heute hat Bürgermeister Stefan Neumann den Leitungsstab im Rathaus zusammengerufen und die aktuelle Lage in Künzelsau erörtert sowie die letzte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 17. März 2020 besprochen.
 

Der Leitungsstab hat festgelegt: Das Bürgerbüro im Rathaus Künzelsau bleibt bis auf weiteres eingeschränkt geöffnet von Montag bis Freitag, 8.30 bis 18.30 Uhr. Samstags ist geschlossen. Auch die Weltraumausstellung bleibt geschlossen.

„Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus bitte ich Sie, nur mit äußert zwingend zu erledigenden Dingen ins Bürgerbüro im Foyer zu kommen.“ Der Zugang zu den anderen Ämtern in den Obergeschossen des Rathauses ist ab sofort nicht mehr möglich. Dort wird im Schichtdienst gearbeitet. Die Türe von der Tiefgarage in das Treppenhaus des Rathauses bleibt geschlossen.

Alle Ämter sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Eine Übersicht ist auf der städtischen Homepage zu finden .

Unterlagen und Postsendungen sollen in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden.

Betrieb von Geschäften und Lokalen eingeschränkt

Der Betrieb auch von Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen sowie von Gaststätten ist von der Landesregierung bis zum 19. April 2020 untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass zwischen den Plätzen für die Gäste ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist. Schank- und Speisegaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Ebenfalls untersagt ist der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Ausnahme von Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisören, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkten und Großhandel.

„Ich bitte die von Schließungen und Einschränkungen betroffenen Betreiber von Geschäften und Gaststätten, die Vorgaben der Landes-Verordnung freiwillig einzuhalten“, appelliert Bürgermeister Stefan Neumann an die Betriebe und bittet um Verständnis. „Die so weitreichenden Einschränkungen dienen dem Schutz von uns allen und werden überwacht.“