Corona-Regeln
Auf dem Marktgelände besteht Maskenpflicht und analog zum Einzelhandel gilt die 3G-Regel. Einmal kontrolliert, überall einkaufen: Beim Security-Personal im Kreuzungsbereich Komburgstraße/Oberer Bach, am Alten Rathaus und am Unteren Markt erhalten Besucherinnen und Besucher gegen Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests, Genesenen- oder Impfnachweises ein farbiges Armband, das dann als Nachweis an den Verkaufsständen gilt.
Verkehrsregelungen, NVH und City-Bus
Die Hauptstraße ist am Donnerstag, 24. Februar 2022 wegen des Matthias-Krämermarktes gesperrt, außerdem die Stuttgarter Straße ab der Alleekreuzung und die Komburgstraße. In der Stuttgarter Straße ist die Zufahrt zur Rathaustiefgarage frei. Auch die Komburgstraße ist für Anlieger aus Richtung Morsbach befahrbar. In der Stettenstraße und in der Keltergasse besteht absolutes Halteverbot. Die Stadtverwaltung bittet dringend darum, dieses einzuhalten, damit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird. Die Bushaltestelle „Bären“ wird in die Austraße verlegt.
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